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42 Psychische Studien. XVII. Jahrg. 1. Heft. (Januar 1890.)
Herr Sie noch weiter behelligen könnte. Ich hoffe, dass
Sie aus diesem Kampfe siegreich hervorgehen werden, und
wünsche Ihnen besten Erfolg. Ich verbleibe Ihr hochachtungsvoll
ergebener C. Graf v. d. Recke-Volmer stein. Kaiserlicher
Kammerherr, Major a. D.u —
Am 31. October 1889 wurde über meine eingelegte
Berufung vor der Königlichen Strafkammer zu Wiesbaden
verhandelt. Ich hatte als Sachverständigen den Dr. med.
Hacker aus München, der selbst magnetiscbe Kuren gemacht
hat, und als Zeugen eine stattliche Reihe achtungswerther
Personen in Vorschlag gebracht, welche auf ihren Eid
bekunden sollten, dass sie nicht, wie das Schöffengericht
angenommen, von mir hypnotisirt, sondern dass sie durch
eine mir innewohnende Kraft, deren "Wirkung sie verspürt
haben, geheilt worden sind. Ein Zeuge, eine bekannte,
ehrenwerthe Persönlichkeit, sollte kundthun, dass er sowohl
als auch Andere, darunter ein Arzt, in seinem Beisein
wiederholt das magnetische Fluidum sinnlich wahrgenommen
haben als eine Emanation, indem ich meine Hand auf den
Knopf eines Stockes gelegt und durch denselben den
magnetischen Strom geleitet, so dass am anderen Ende des
Stockes die Ausstrahlung dem Auge sichtbar wie ein feiner
Rauch und in der Handfläche fühlbar wie ein kühler, leiser
Windhauch sich kundgab. Der Sachverständige und sämmt-
liche von mir vorgeschlagene Zeugen wurden vom Gericht
wieder „als nicht zur Aufklärung der Sache erforderlich"
abgelehnt. Damit wollte ich mich aber nicht beruhigen,
sondern brachte sieben Personen zur Hauptverhandlung mit
mir. Hier stellte ich das dringende Verlangen an den
Gerichtshof, die mitgebrachten Zeugen eidlich zu vernehmen,
um die abgeleugnete Wirklichkeit der magnetischen Kuren
zweifellos festzustellen und eine Frage lösen zu helfen,
welche gegenwärtig beim Publikum in ganz Deutschland
auf der Tagesordnung steht. Meine Bitte ward nicht erhört
und der Gerichtshof lehnte die Vernehmung der sieben
Zeugen ab, die freiwillig, mit rührender Ausdauer und
dankbarer Anhänglichkeit an mich über sechs Stunden im
Wartezimmer ausgeharrt hatten. Ebenso gelangten die von
mir vorgelegten Zeugnisse, darunter eines vom Regierungs-
Präsidenten Freiherrn v. Quadt und ein Schriftstück vom
Regierungs-Präsidenten Freiherrn v. Zedliz, der meine
„erprobte Heilkraft" betonte, nicht zur Verlesung, Die
Berufungsklage wurde kostenfällig abgewiesen.
Der Leser hat ein Recht zu fragen: — Wie würden
denn die zeugeneidlichen Aussagen der sieben Personen
gelautet haben ? Hier die Antwort. Zuvörderst wollte Herr
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