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Aksakow: Krlt. Bemerkungen Uber Dr. v. Hartmann's Werk. 131
Die folgende Stelle, welche sich unmittelbar an die
vorhergehend citirte anschliesst, verdient hervorgehoben zu
werden: — ./Wenn die Geister uns nichts Besseres, als was
wir selbst schon wissen, zu olfenbaren haben, oder nach
Lage der Dinge zu offenbaren im Stande sind, so wird das
einzige Motiv hinfällig, welches man für ihre Neigung, sich
zu offenbaren, angeben kann: — der Wunsch, uns weiser
und besser zu machen, als wir es ohnehin sind." (S. 116.)
— Also wäre das „einzige zulässige Motiv" - „der
Wunsch, uns weiser und besser zu machen" Dieses Motiv
besteht wohl; aber müssen sie denn, um es zu rechtfertigen
, absolut etwas Neues sagen, was wir selbst
nicht wissen? Das Gebot der Liebe gegen Gott und gegen
den Nächsten wird ewig alt und ewig neu bleiben, sofern
es sich um den sittlichen Fortschritt des Menschen handeln
soll. Und ausserdem: — Herr v. Hartmann hat wohl für
das Hellsehen die magische Gewalt des Herzensinteresses
zugegeben! Weshalb will er es denn nicht auch hier als
ein hinreichendes Motiv einräumen? In der That, wenn
man zugeben kann, dass Etwas den Tod überlebt, so ist
es wohl die Liebe, das Mitleid, das Interesse für Diejenigen,
welche uns nahe sind; das Verlangen, ihnen zu sagen, dass
wir noch weiter existiren; und das sind gerade die Empfindungen
, welche am häufigsten als ,.Motiv" für eiue spirituelle
oder geistige Einmischung dienen. Die Sprache des Herzeus
ist überall dieselbe; aber die Vorstellungen von einer
transcendentalen Welt, wie die Vorstellungen von einer
vierten Raumdimension werden für uns immer unzugänglich
sein. Es ist nicht erstaunlich, dass sie uns nicht übertragen
sind, und es ist unnütz und unlogisch, sie zu verlangen.
3) Und endlich, „abgesehen von diesen formellen und
inhaltlichen Bedenken, ist die Geisterhypothese auf
der Stufe der Inspirations-Hypothese vor allen Dingen
überflüssig, ein blosses fünftes Rad am Wagen." . . .
..Auf der Stufe der Inspirations-Hypothese muss aus dem
besonderen Inhalt der Kundgebungen erst geschlossen werden,
dass das somnambule Bewusstsein des Mediums ausser Stande
sei, sie zu produciren. So lange man von somnambuler
Gedächtniss-Hyperästhesie, Gedankenlesen und Hellsehen
nichts weiss, gelten alle diejenigen Kundgebungen als
Offenbarungen inspirirender Geister, welche einen Vor-
stellungsinhaU produciren, der dem wachen Bewusstsein
des Mediums fremd oder auf dem Wege sinnlicher Wahrnehmung
für dasselbe unverkennbar ist. Sobald man aber
diese drei Erkenntnissquellcn neben der sinnlichen Wahrnehmung
einräumt, ist überhaupt kein Vorstellungsinhalt
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