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Kurze Notizen,
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entdecken! Nicht der kleinste Anhaltspunkt zur Ermittelung
des unbekannten Thäters wurde gefunden. Man kann sich
leicht vorstellen, dass der Schrecken der Hausbewohner die
höchste Stufe erreicht hat. Das Urtheil über diese Geschichte
mag sich Jeder selbst bilden und sage ich nur
dem Ungläubigen, dass alte, ergraute Männer Zeugen dieses
Spukes sind, und dass der Haushund mit gesträubten Haaren
die Flucht ergriffen hat. Dies die lauteren Thatsachen!
Ich selbst will mich noch lange nicht zum Geisterglauben
bekehren — aber unbegreiflich bleibt es mir dennoch!
Schaden wurde niemals angerichtet."' — 0 Resau!
i) Di e M acht d e s Ab ergl a u b ens. — Der Kirchenvorstand
von Itzehoe hat folgenden Beschluss gefasst: —
„In Anlass eines in kurzer Zeit bereits zweimal vorgekommenen
Vorfalles, dass die Ausgrabung einer erst vor
Kurzem beerdigten Leiche von den Angehörigen beantragt
ist, weil versehentlich die Leiche mit Wäschestücken, in
denen noch Namenszüge oder Buchstaben sich befunden
haben, bekleidet gewesen, beschliesst der Kirchenvorstand,
dass ähnlichen Anträgen mit der nämlichen Begründung
nicht mehr stattgegeben werden soll." — Im Volke lebt dort
nämlich noch der Aberglaube, dass der Todte keine Kühe
im Grabe habe, wenn nicht vorher die Namenszüge aus der
Wäsche herausgeschnitten worden sind.
j) Man soll nicht zu fest schlafen. — Schlaflosigkeit
ist ein hässliches Leiden. Dass aber ein zu fester
Schlaf unangenehme Folgen haben kann, das sollte zu seinem
gröbsten Schaden ein Herr, seines Zeichens Oonditor erfahren,
der die Königliche Klinik in Berlin aufsuchte. Besagter
Herr war Abends gegen zehn ühr, wahrscheinlich erschöpft
durch die Arbeit und wohl auch duich den Genuss geistiger
Getränke stark benommen, auf einem Stuhl, der neben dem
Ofen stand, eingeschlafen. Als er nach einigen Stunden
erwachte, musste er zu seinem grossen Schrecken die
T3eobachtung machen, dass seine linke Hand vollständig
verbrannt war. Dieselbe war durch eine im Schlaf erfolgte
unwillkürliche Bewegung mit der noch heisscn Platte des
Ufens in Berührung gekommen und war dort liegen geblieben,
ohne dass der Schläfer durch die intensiven Schmerzen, die
jene Lage mit sich bringen musste, erwachte. Am anderen
Tage begab sich der Patient zur Klinik, woselbst sofort zur
Operation der verbrannten Hand geschritten werden musste,
da die Möglichkeit zu deren Heilung und Erhaltung ausgeschlossen
erschien. — Demselben Patienten war im vergangenen
Jahr ein ähnlicher Unfall zugestossen, der jedoch
insofern einen günstigeren Verlauf für ihn genommen hatte,
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