Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
17. Jahrgang.1890
Seite: 263
(PDF, 165 MB)
Bibliographische Information
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Wittigt Die Vision Karl's XI. von Schweden. 263

und von König zu König erbrochen, gelesen und [wieder]
versiegelt werden"). Wer hat diese Einschaltung in
Klammern gemacht? Doch offenbar nur der obige Briefschreiber
und Mittheiler des Visions-Protokolls von 1810.
Er verräth aber auch seine etwas genauere historische
Bekanntschaft mit dem visionären Könige durch die
Bemerkung: — „gleich setzte ich mich, diese folgenden
(guten) Vermahnungen zu schreiben in Briefen, so
gut ich konnte." — Der Briefschreiber wusste also, dass
Karl XL zur Zeit der Vision noch nicht, oder wenigstens
nicht gut, schreiben konnte. Aber diese „Vermahnungen'',
welche nach diesem Wortlaut doch unmittelbar vor dem
Visions-Protokoll geschrieben worden sein müssten,
widersprechen dem Zeugnisse unter dem Visions-Protokolle:
— „.Als auf der Stelle gegenwärtige Zeugen haben
wir alles gesehen, wie Se. Königl. Majestät es aufgezeichnet
hat, und bekräftigen es u. s. w." — Hiernach könnte man
dem exacten Wortlaut nach mit vollem Recht auch annehmen
, die gegenwärtigen Zeugen bestätigten nur
das von ihnen gesehene mühsame Aufzeichnen
oder Schreiben des Königs, dem sie beigewohnt
hätten, nicht aber, dass sie auch Alles selbst so miterlebt
hätten, wie es der König aufgezeichnet hat
Gesetzt, der König hätte zuerst die Vermahnungsbriefe an
seine Nachfolger geschrieben und zuletzt das Visions-
Protokoll, welch eine lange Zeit müsste dies für die Geduld
der Zeugen in der Nacht vom 16. bis in den Morgen des
17. December 167(3 hinein in Anspruch genommen haben!
Sollte aber der König unter diesen Vermahnungen bloss
das hier gefertigte Visions-Protokoll selbst meinen, so könnte
doch nicht wohl von „folgenden Vermahnungen in Briefen"
darin die Rede sein. Wir müssen also doch Visions-Protokoll
und Vermahnungsbriefe äusserlich wenigstens aus einander
halten. Und dennoch liegen die Hauptvermahnungen
innerlich oder dem Sinne nach schon in der
Vision selbst! Was hätte denn der König von sich aus
noch besonders Warnendes hinzufügen können ? Wir stehen
damit vor einem Räthsel, das sich nur durch die vorgenommene
Fälschung des ursprünglichen echten Visions-
Protokolls genügend erklären lässt, in das der Interpolator
am Schlüsse eine die allgemeine Neugier spannende
Thatsache aus der letzten Zeit Gustav^ III. geschickt zu
verweben suchte.

Die aufmerksamen Leser und Vergleicher unserer
beiden angeblichen Königsprotokoll-Abschriften werden nun
ersehen, dass die Kieser'sehe sich eigentlich nur auf den


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