Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
17. Jahrgang.1890
Seite: 579
(PDF, 165 MB)
Bibliographische Information
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Kurze Notizen. 579

Unfug*. — Es ist diese Lehre ein höchst sinniger Versuch,
die Ehrfurcht vor dem Verstorbenen und das Grauen vor
seiner unverhofften Wiederkehr zu vereinigen. Denn der
Glaube an ein Fortleben nach dem Tode wurzelt so fest
im Volksbewusstsein, dass man dem Edimo Opfer darbringt,
ja dass erst in unserem Jahrhundert die Menschenopfer
abgeschafft worden sind. Die Edimo leben an wüsten Stellen,
besonders in jenen, etika genannten, kleinen Baumgruppen,
die die Stelle der Feldaltäre vertreten. Ihre Beschäftigung
besteht darin, dem Menschen Schaden zu thun und ihn zu
erschrecken. Kein Kind wird des Abends von seinem
Platze aufstehen und in die Hütte gehen, ohne dass es sich
vorher umgesehen und seinem Platze zugeraunt hat: —
'Setzet euch nicht, Fedimo (Plural), auf meinen Platz!' — Und
wenn es einmal vergessen sein sollte, so wird es gewiss von
der sorgsamen Mutter noch hingeschickt, damit es rasch die
Worte über seinen Sitzplatz spricht; denn wenn ein Edimo
sich an den Platz setzen würde, so würde das Kind krank
und müsste sterben. — Wie man sich sonst der Gespenster
erwehrt, mag folgende lehrreiche Geschichte zeigen: — Ein
Mann hat mit Hilfe seiner Freunde ein Stück Land urbar
gemacht, sieht aber am anderen Morgen zu seinem Entsetzen
, dass alle die ausgerodeten Bäume wieder aufgestanden
und angewachsen sind. Da die Sache sich wiederholt,
braucht er auf den Rath des Zauberers eine List. Er
macht eine Holzfigur, die einen Mann darstellt, diese Figur
bestreicht er mit Theer und giebt ihr eine Schüssel mit
süssem Brei in die Hand. Er selbst stellt sich nun des
Nachts auf die Lauer. Und richtig! Ein Gespenst kommt
und befiehlt den ausgerodeten Stämmen wieder aufzustehen,
und der Mann sieht mit Schrecken, dass sie gehorchen.
Nachdem das Gespenst so seinen schadenfrohen Muthwillen
getrieben hat, erblickt es die Figur und bittet sie um Er-
laubniss, von dem Brei zu essen. Da keine Antwort erfolgt,
lässt es sich in eine einseitige Schlägerei mit der Figur
ein und wird durch den Theer schliesslich ganz und gar
festgeklebt. Dess1 freut sich der Mann, wirft Figur und
Gespenst in die See und hat künftig Ruhe. — Es versteht
sich von selbst, dass die Zauberer bei so viel Aberglauben
einen grossen Zulauf haben, ja es geschieht
eigentlich nichts ohne ihren Willen. Wenn J emand gestohlen
hat, wenn ein Stück Vieh abhanden gekommen ist, wenn
irgend etwas Ausserordentliches sich ereignet hat, so muss
der Zauberer Auskunft geben. Schlimm genug für den,
den er beschuldigt! Denn auf Indizienbeweis wird in der
Regel viel weniger gegeben, als auf das Gottesgericht, das


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