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Wittig: Flammarion und Wallace's Stellungen zum Spiritismus. 517
viel ob sie den Anwesenden sichtbar waren oder nicht,
photograpliiit werden können und auch wirklich photo-
graphirt worden sind. Eine kurze Zusammenstellung der
Beweise für diese Behauptung soll nunmehr folgen.
„Die erste Person, durch welche Geister-Photographien
erhalten wurden, war ein Photograph zu New York,
Namens Muraler, der im Jahre 1869 verhaftet und angeklagt
wurde, weil er durch Kunstgriffe und Betrug Geld erworben
hätte, der aber nach einer langen Untersuchung frei gesprochen
ward, weil kein Nachweis für den Betrug oder
den Versuch zum Betrüge geliefert war.*) Ein professioneller
Photograph, Mr. W. ff. Slee zu Poughkeepsie, überwachte
den ganzen Process der Bilderaufnahme, und obgleich nichts
Ungewöhnliches in Muraler^ Verfahren war, erschienen doch
schattenhafte Gestalten auf den Platten. Muraler besuchte
später dieses Zeugen Atelier, brachte gar keine Materialien
mit sich, und doch wurden dieselben Resultate erzeugt. Mr.
J. Gurney, ein New Yorker Photograph von 28jähriger
Erfahrung, gab sein Zeugniss '.ahin ab, dass nach genauester
Prüfung keinerlei Kunstgriff in Muraler^ Verfahren entdeckt
werden konnte. Noch ein dritter Photograph, Mr.
W. W. Silver zu Brooklyn, gab sein Zeugniss in derselben
Weise ab. Er machte oft den ganzen Process selbst durch,
benutzte dabei seine eigene Camera und Materialien, und
doch, wenn Muraler anwesend war und einfach seine Hand
auf die Camera legte während der Exposition, erschienen
neue Gestalten neben denjenigen der Sitzer auf den Platten.
Hier haben wir die vor einem Gerichtshofe von drei
Experten, die alle möglichen Mittel hatten, um Betrug zu
entdecken, wenn solcher dabei im Spiele war, beschworenen
Zeugnisse; und doch erklärten sie alle, dass kein Betrug
dabei stattfand und auch nicht stattfinden konnte. (Man
sehe „A report of the trial appeared in the New York
Times of April 22nd, 1869", und in vielen anderen Zeitschriften
jener Tage.)
„Es würde leicht sein, ein Dutzend und mehr Eälle
anzuführen, in denen Personen von Ruf haben drucken
lassen, dass sie erkennbare Photographien von verstorbenen
Freunden erhalten hätten, während sie selbst dem Photographen
ganz unbekannt waren, und auch wenn weder
Photographie noch Bild von der verstorbenen Person
*) Die genauere Saclidarstellung dieses Protocolles sowie über
die Geisterphotographie findet man in Aksakotv's Werk: — „Animisrnus
und Spiritismus" (Leipzig, Oswald Mtitze, 1890) I. Bd. S.80ff. 8. 219 ff.
— vergl. „Psych. 8tud.u Mai- und Juni-Heft 1886 und August-Heft
1387. — Der Uebersetz.er.
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