Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
19. Jahrgang.1892
Seite: 276
(PDF, 168 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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276 Psychische Studien. XIX. Jahrg. 6. Heft. (Juni 1892.)

ich mein Oel verschwenden, denn es kann nicht brennen
ohne den Faden, der es aufsaugt. So ist es auch mit dem
menschlichen Körper." — Er hätte noch hinzufügen können,
dass seine grössere Macht in seiner psychischen und
geistigen Einwirkung auf seine Zuhörer durch weise Lehren
bestand, die seine Adepten in und an sich selbst zu verkörpern
vermochten. „Doch wenn Ihr nicht Zeichen
und W under sehet", sagte schon Christus, „so glaubet
Ihr nicht!"

III. AbtheihiDg.

Tagesneuigkeiten, Notizen u. dergl.

Wer Processi gegen das Medium Valesca

Töpfer in Berlin.

Mit Anmerkungen versehen von Gr. C. Wittig.

I.

(Bericht des „Berliner Courier" Nr. 136 v. 19. Mai 1892.)
Vor der 126. Abtheilung des Schöffengerichts fand
gestern die Verhandlung gegen das bekannte Medium Valesca
Töpfer statt. Schon vor längerer Zeit hatten die Spiritisten
ihr reges Interesse an diesem Processe dadurch bekundet,
dass gegen vierhundert Einlassgesuche zur Verhandlung eingegangen
waren. Es ist den Bittstellern dadurch entgegengekommen
worden, dass der grosse Schwurgerichtssaal für
die Verhandlung eingeräumt worden war. Schon lange vor
Beginn der Sitzung war der Zuhörerraum bis auf den letzten
Platz gefüllt. Die „spiritistische" Thätigkeit der Angeklagten
ist seitens der Staatsanwaltschaft als Betrug aufgefasst
worden. Den Vorsitz führte Assessor Dr. v. Savignij, die
Anklagebehörde vertrat Assessor Dr. Lungstrass, als Ver-
theidiger war Rechtsanwalt Wronker zur Stelle. Angeklagt
war die im Jahre 1842 zu Torgau geborene Kaufmannsehefrau
Valesca Töpfer, innerhalb der letzten drei Jahre im
Gegensätze zu ihrer früher abgegebenen eidlichen Aussage
in verschiedenen Personen den Irrthum unterhalten zu haben,
dass sie sich im Besitze übernatürlicher Kräfte befunden
habe, und zwar in betrügerischer Absicht. Auf Befragen
des Vorsitzenden erklärt sie sich für nichtschuldig. — Vorsitzender
: — Also Sie wollen wirklich den Schwindel aufrecht
erhalten? — Angeklagte: — Ja, ich habe nicht betrogen.
Vorsitzender: — Sie behaupten wirklich, dass Sie mit Geistern


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