Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
19. Jahrgang.1892
Seite: 291
(PDF, 168 MB)
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Menzel: Hexenprozesse

291

Inquisition, die deutsche Justiz im Zeitalter der Hexenprozesse
und der englische Industrialismus. Der Hof von
Byzanz mit seinen Blendungen und Verstümmelungen liegt
uns zu fern; die Inquisition ist hinlänglich bekannt, aber
den Hexenprozessen müssen wir einige Zeilen widmen.
Ein älterer Geschichtschreiber sagt zwar, es sei ein Glück
für die späteren Geschlechter, wenn ihnen unbekannt bleibe,
welche Teufel in Menschengestalt früher gelebt haben, und
der Jugend und dem Volke wird ja auch gewiss kein Verständiger
ausführliche Mittheilungen über Gegenstände
machen, die geeignet sind, den Glauben an Gott und die
Menschheit zu erschüttern; ich selbst war wochenlang dem
'Nihilismus' nahe, als ich die darüber handelnden Abschnitte
in K. A. MenzePs 'neuerer Geschichte der Deutschen' zum
erstenmal gelesen hatte. Aber die leitenden Geister müssen
auch diese die Menschheit schändenden Blätter der Geschichte
kennen, weil sie sich sonst ganz falsche Vorstellungen von
den Bedingungen des sittlichen Lebens machen. Ich bitte
um Entschuldigung, wenn ich aus einem alten Werke, das
allgemein bekannt sein sollte, dessen Verbreitung aber vom
Parteigeiste verhindert worden ist, nur zwei kurze Stellen
hersetze, die noch nicht das schlimmste enthalten.

„'Während die Theologen' — sagt Menzel a. a. O. III, 64
nach einem Bericht über Glaubensgezänk — 'in so barbarischem
Geiste die Bedingungen der Seligkeit feststellten, und jede
der mancherlei Schulen ihre Bahn für den allein richtigen
Weg zum Himmel, die der anderen für den gewissen Weg
zur HöPe erklärte, Hessen es sich die Juristen angelegen
sein, schon die Erde zur Schaubühne höllischer Scenen zu
machen. In den Jahrbüchern der Landschaften und Städte
kommt es nun (gegen Ende des 16. Jahrhundertsj immer
häufiger vor, dass Weiber ersäuft, lebendig begraben oder
verbrannt, zuweilen nach Abschneidung der Brüste, männliche
Verbrecher an den vier Ecken des Marktes mit
glühenden Zangen gerissen, vor ihrem oder vor des
Ermordeten Hause durch Abhauung der Hand verstümmelt,
dann gerädert und lebendig aufs Rad gelegt oder, nach
schamloser Verstümmelung, langsam zu Tode geschmaucht
worden sind. Nicht leicht gab es eine Stadt, deren Obrigkeit
nicht das ihr zustehende Recht über Leben und Tod
alljährlich durch einige Verbrannte, Geräderte, Gehenkte
beurkundet hätte. In dem einzigen Fürstentum Ansbach,
das damals schwerlich über 100,000 Seelen enthalten haben
mag, haben in einem Zeiträume von 29 Jahren, von 1575
bis 1603, mehr als 1441 Menschen die Qualen der Folterwerkzeuge
, 309 die Strafe des Prangers und Staupbesens,

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