http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1892/0356
348 Psychische Studien. XIX. Jahrg. 7. Heft. (Juli 1892.)
an den Mond, den sie von einem Geiste bewohnt glauben,
mit dem sie in Verkehr treten können, und bitten z. B. bei
Erkrankung ihres Häuptlings um seinen Rath. Diese Feierlichkeit
kann nur bei Vollmond stattfinden. Alsdann versammeln
sich die Frauen vor dem Hause ihres Stammesfürsten
und stimmen dort Lieder an zum Lobe und Ruhme
des Mondes. Dann setzen sie sich in einem Kreise auf den
Erdboden; im Mittelpunkte dieses Kreises befindet sich ein
Weib, das den Mond beständig ansehen muss. Dieses
Weib bildet die Vermittlerin zwischen dem Volke und dem
Mondgeiste, Ilogo genannt, — Kaum bat es sich inmitten
des Kreises niedergelassen, so geräth es in Zuckungen, das
Gesicht verzerrt sich in abschreckender Weise, und zuletzt
liegt es regungslos am Boden. Die anderen Frauen singen
inzwischen unermüdlich weiter. .Nach ungefähr einer halben
Stunde kommt das Weib wieder zu sich und berichtet nun
dem begierig horchenden Volke, was es mit llogo unterhandelt
habe. — Du Chaillu bemerkt, dass hier keine
Täuschung vorliege, dass das Weib zwar nur Spiegelbilder
seiner Phantasie(?) sähe, sich dessen aber nicht bewusst
werde und vollständig in gutem Glauben handle. (Vergl.
„Sonne und Mond" im Feuilleton der „Allg. Modenzeitung"
Nr. 21, 91. Jahrg. (Leipzig, Otto Friedrich Dürr) v. 23. Mai er,
S. 334. — Sollte das nicht auch ebenso ehrlich der Fall bei
spirististischen Medien der Neuzeit sein können?
f) Der 20. Deutsche Aerztetag zu Leipzig hat
durch seinen Vorsitzenden, den Geh. Sanitätsrath Dr. Graf-
Elberfeld, in der Eröffnungsrede vom 27. Juni er. Stellung
zum Hypnotismus und Magnetismus genommen, und zwar
durch folgende Kernsätze seines Vortrags, die wir dem
„Leipziger Tagebl." v. 29. Juni er. entnehmen: — „Als am
15. März d. J. der Deutsche Reichstag mit 105 gegen 104
Stimmen es ablehnte, der — wie wir meinen — selbstverständlichen
und bescheidenen Forderung des gesammten
deutschen Aerztestandes gerecht zu werden, nach welcher
unsere vou keiner Seite bestrittene Interpretation der
Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes über
ärztliche Hilfe festgelegt und in ihrer Wirksamkeit
gesichert werden sollte, — da ging ein Gefühl der Bitterkeit
und der Entmuthigung durch unsere Reihen, und das
Bewusstsein erlittenen Unrechts war ein allgemeines. Wäre
nicht im Jahre 1809 der verhängnissvolle Schritt geschehen,
die Freigebung des Heilgewerbes in die Gesetzgebung
hineinzubringen, und damit indirect die Gleichberechtigung
des Curpfuschers mit dem wissenschaftlich
vorgebildeten und staatlich geprüften Arzte auszusprechen,
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1892/0356