Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
19. Jahrgang.1892
Seite: 354
(PDF, 168 MB)
Bibliographische Information
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354 Psychische Studien. XIX. Jahrg. 8. Heft. (August 1892.)

wurde eine Revision .. . befohlen und auch ein neuer Name
für das Gesetzbuch angeordnet. . . Durch Patent vom
5. Februar 1794 wurde das Gesetzbuch unter der nunmehrigen
Bezeichnung 'Allgemeines Landrecht für die
Königlich Preussischen Staaten' mit Gesetzeskraft
vom 1. Juli 1784 ab publicirt. Die gesammten Materialien
waren schliesslich auf 88 Folianten angewachsen." — Neben
diesen anstrengenden Vorarbeiten (allerdings unter Beihilfe
tüchtiger Vorgesetzter und Mitarbeiter wie Carmer,
H. J. v. Goldbeck und Reinhart, welcher letztere ein Mitglied
des Rosenkreuzerordens und ein Satellit Wöllner's
war, der dem Ideen- und Freundeskreise des Svarez
feindlich gegenüberstand,) wurde Svarez noch beauftragt,
den damaligen Kronprinzen, späteren König Friedrich
Wilhelm III. in die Rechtswissenschaft einzuführen, welcher
Aufgabe er sich vom Januar 1791 bis März 1792 unterzog...
Diese Vorträge schliessen mit der Versicherung, dass der
Vortragende nichts gesagt, als was er bei der sorgfältigsten
Prüfung als wahr, richtig und dem grossen Zwecke des
Unterrichts gemäss erkannt habe. Allerdings habe er mitunter
dreiste Wahrheiten gesagt, welche den Ohren der
Fürsten selten willkommen seien, aber er habe dies für
seine Pflicht gehalten. Denn es würden Zeiten kommen,
in denen der Prinz seine Person und künftig seinen Thron
mit Leuten umgeben sehen würde, denen es an Muth oder
an Uneigennützigkeit fehle, ihrem Gebieter unangenehme,
aber nothwendige Wahrheiten vorzutragen. In solchen
Zeiten möge der Prinz sich zuweilen an gewisse Grundsätze
erinnern, die ihm ein Mann vorgetragen, der keine anderen
Regeln seiner Handlungen kenne als seine Pflicht und die
innigste Zuneigung für sein Vaterland und dessen Fürsten.

„So der Schluss der Vorträge. In der That erweist
sich Svarez in ihnen als ein Mann, der nicht affectirt genug
ist, die für den Veikehr mit dem künftigen Thronfolger
hergebrachten Formen der Höflichkeit unbeachtet zu lassen,
aber auf der anderen Seite von dem byzantinischen Ge-
bahren der Höflinge nicht die geringste Spur zeigt, vielmehr
in würdiger Bescheidenheit seines eigenen Werthes sich
bewusst bleibt, voll lauterer Humanität und, inmitten der
absoluten Zeit, voll constitutionellen Freisinns. Er lehrt
religiöse Toleranz, verwirft die Aufstellung unabänderlicher
Lehrvorschriften in Glaubenssachen und erklärt Gesetze,
welche Denk- und Gewissensfreiheit auf irgend eine Weise
verbieten wollen, für blosse Aeusserungen despotischer
Willkür. Ebenso ist er für Censurfreiheit und empfiehlt,
für die Presse gar keine besonderen Gesetze aufzustellen,


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