Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
19. Jahrgang.1892
Seite: 355
(PDF, 168 MB)
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Wittig: Aus der Zeit der Geisterbesebwör. unter Fr. Wilh. II. 355

vielmehr sie zur Verantwortung und Strafe unter dem
allgemeinen Rechte zu belassen. . . Wie nicht anders zu
erwarten, spricht sich Svarez in den Vorträgen eingehend
über die Pflichten des Landesherrn aus. Nicht das Volk,
so führt er aus, ist um des Fürsten, sondern der Fürst
um des Volkes willen da, und seine Rechte gründen sich
nicht auf eine unmittelbare göttliche Einsetzung, sondern
auf seine Pflicht, das Volk glücklich zu machen. Der Fürst
hat daher seine Unterthanen nicht als Maschinen, als
Sklaven, sondern als freie Bürger zu beherrschen. Die
wahre Quelle der französischen Revolution ist nicht in dem
Charakter ces Volkes, sondern in der schlechten Regierung,
in der Verschwendung des Hofes, der Maitressen und
Günstlinge, in dem willkürlichen Despotismus der Minister
unter der Nachsicht eines schwachen Monarchen zu finden.
Ganz besonders wird betont, dass der Landesherr nicht
durch rücksichtsloses Vorgehen den geregelten Gang des
Rechts stören solle: — 'Machtsprüche wirken weder Rechte,
noch Verbindlichkeiten. Es kann also weder ein Minister,
noch ein Souverän selbst Machtsprüche thun. Diese Sätze
sind die Scbutzwehr der bürgerlichen Freiheit eines
preussischen Unterthanen. Sie unterscheiden die Bürger
der preussischen Monarchie von dem Sklaven eines
orientalischen Despoten/ — Die mannigfachen Lehren,
welche Svarez dem künftigen Monarchen einprägt, fasst er
wohl einmal in einem prägnanten Satz zusammen: — 'Die
regelmässigste Ordnung in der ganzen Staatsverwaltung;
die strengste Aufsicht auf eine prompte und unparteiische
Rechtspflege; die stets wachsame Vorsorge, dass nicht ein
Stand, eine Klasse der Nation die Rechte der anderen
schmälern, dass der Aermere und Niedere von seinem
reiferen und mächtigeren Nachbarn nicht unterdrückt werde;
die unermüdliche Sorgfalt für Gründung und Unterstützung
gemeinnütziger Anstalten, wodurch der Landbau, AJanu-
facturen und Fabriken in Aufnahme gebracht werden können;
die Achtung vor der bürgerlichen Freiheit, vor den Rechten
und dem Eigenthum der Unterthanen, endlich die vollkommenste
Religions- und Gewissensfreiheit, — dies sind
die Grundsäulen des Systems der preussischen Staatsverfassung
/ —

„Die so <±rnst betonte Warnung vor fürstlichen Machtsprüchen
führt in die inneren Wirren des damaligen
preussischen Staatslebens hinein. In der absoluten
Monarchie ist der Landesherr sowohl oberster Inhaber der
richterlichen Gewalt als auch alleiniger Gesetzgeber. Er
ist somit formell in keiner Weise gehindert, mit Hinblick

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