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Wittig: Aus der Zeit der Geisterbeschwör, unter Fr. Wilh. EL 359
des Königs, Geheimrath und Mitglied der geistlichen
Examinations-Commission gemacht hatte, die Geister von
Marc Aurelj Leibniz und dem grossen Kurfürsten aus dem
Jenseits citirt haben sollen, um durch ihren Mund den
entsetzten Fürsten vor der Rietz (?) zu warnen.*) Dass dies
keine Erdichtung ist, möchte aus Nachstehendem hervorgehen
. Ein eifriger Kosenkreuzer war, wie erwähnt, auch
Goldbeck, der spätere Grosskanzler. Derselbe wurde 1793
vom König beauftragt, das Landrecht, dessen Suspension
wieder aufgehoben werden sollte, auf seine anstössigen
Stellen zu prüfen. Als solche bezeichnete er die auf die
(königlichen) Machtsprüche bezüglichen Paragraphen, drei
privatrechtliche und aus dem Strafrechte folgende Bestimmung
: -
„'Wer bei sonst ungestörtem Gebrauche seines Verstandes
gewisse Eeligionshandlungen oder zum Gottesdienst
bestimmte Sachen zu vermeintlichen Zaubereien, Gespensterbannen
, Citiren der Verstorbenen, Schätzegraben und anderen
dergleichen abergläubischen Gaukeleien missbraucht, soll
mit vier- bis achtwöchentliehem Gefängniss in der Frohn-
veste oder im Zuchthause bestraft werden. Sind dergleichen
Gaukeleien betrüglicher Weise, oder um damit gewisse
Nebenabsichten zu erreichen, vorgenommen worden, so
findet gegen den Thäter, ausser der durch den Betrug
oder Diebstahl an sich verwirkten, annoch (noch dazu)
Festungs- oder Zuchthausstrafe auf sechs Monat bis zwei
Jahre statt.7 —
„Diese Bestimmung wurde, wie gesagt, von dem Rosenkreuzer
Goldbeck für unzulässig, somit die Fortdauer der
Möglichkeit, ungestraft unter dem Deckmantel der Religion
den alten Spuk zu treiben, für dem Staatswohl dienlich
erklärt." —
Der Schluss dieses Artikels enthält leider keine weiteren
Ausführungen über das fernere Verhalten des Geheimraths
und späteren Obertribunals-Raths Svarez zu Friedrich
WUhelrris IL Geistercitationen. Sicher hat er auch
dazu eine gewisse Gegenstellung eingenommen, wenn auch
mit grösster Vorsicht. „Dem gesellschaftlichen Leben wich
Svarez möglichst aus, fühlte sich gewiss auch nur in einem
einzigen Cirkel wohl, nämlich in der wahrscheinlich von
ihm selbst gestifteten <Mittwochsge8ellschaft^ Diese Gesellschaft
, welche 1783 entstand und 1800, um der polizeilichen
*) Man vergl. hierzu meine Bemerkung über den in dieser Behauptung
enthaltenen Widerspruch in „Psych. Stud." Juni-Heft 1838
S. 287.— Der Sekr. d. Red,
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