Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
19. Jahrgang.1892
Seite: 378
(PDF, 168 MB)
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378 Psychische Studien. XIX. Jahrg. 8. Heft. (August 1892.)

Hören wir, was Herr Dr. Hans Spatzier, der im
Prozesse mitvorgeladene philosophische und wissenschaftliche
Entlastungszeuge für die Angeklagte, in seiner mir
erst nachträglich (Ende Mai er.) zugegangenen Broschüre:

— „Der Spiritismus vor Gericht im Prozess Valesca Töpfer"

— 8. 7 in aller Ehrerbietung vor dem Hohen Gerichtshofe
über das gestrenge Urtheil desselben äussert: — „Herr
Dr. med. Cohn, der obigen Bericht [über die am 7. November
1891 %S Uhr Abends stattgefunden Entlarvungs-Seance]
verfasst hat, ist zur Zeit nicht mehr in Berlin (er ist in
Leipzig); mir wurde aber erzählt, und zwar auf dem Corridor
im Moabiter Criminalgebäude, dass er geäussert habe, er
sei nicht mehr ganz von einem 'Schwindel' in diesem Falle
überzeugt und sei ähnlicher Meinung, wie ich sie weiter
unten bringe. Es wurden nur die beiden Kaufmänner
[Vetter i des Dr. Cohn] Herr Hermann*) und Sally Cohn
vernommen. Bemerken will ich noch im Interesse der drei
Cohns, dass keiner derselben eine Denunciation veranlasst,
dass die Anklage von der Staatsanwalt erhoben ist und
Dr. med. Cohn die indirecte Veranlassung durch seinen
Bericht im 'Berliner Tageblatt' gewesen: alle haben eine
Bestrafung nicht gewünscht. . . Ich kann Herrn Dr. Cohn
seine Beobachtung nicht bestreiten und will es auch nicht:
aber beschworen hat er diesen wichtigsten Umstand [die
behauptete Verringerung der Taille durch ein verstellbares
Corsett und das dadurch bewerkstelligte leichte Ausschlüpfen
aus der Umstrickung], sowie auch die Hantirungen des
nunmehr entfesselten Mediums Niemand, da Herr
Dr. Cohn nicht vorgeladen war. Trotzdem
wurde der Schwindel, dessen Hauptkriterien
nicht beschworen sind, von Staatsanwalt,
Präsident und Schöffen (auch der Vertheidiger
hat diesen Umstand nicht erwähnt!) einfach
als Thatsache betrachtet und bildete die
Grundlage zu der sehr harten Verurtheilung."
(S. 7). ♦ . „Der Spiritismus kann von Niemand verstanden
werden, wenn er nicht im Verein mit jenen Gebieten
studirt wird, von welcher er durch eine flüssige Grenze
geschieden ist; und als solche Gebiete sind anzugeben
Thierischer Magnetismus, Somnambulismus, Hypnotis-
mus u. s. w. Einen derartigen Versuch habe ich in meiner
Schrift, 'Einführung in den Spiritismus' (Berlin, Karl

*) So soll auch der zweite Zeuge auf S. 280 des Juni-Heftes
heissen, nicht Sally Cohn, wie doch schon der auf S. 279 erwähnte
Zeuge hiess. — Der Sekr. d. Red.


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