Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
19. Jahrgang.1892
Seite: 439
(PDF, 168 MB)
Bibliographische Information
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Wititg: Beiträge zur Lehre vom Animismus. 439

verwüste. Böse Geister, Zauberer, Hexen seien der
Menschen Feinde, man suche sie durch Flehen zu rühren
oder die Hexen dem Untergange zu weihen. Hauptsächlich
werden die Glaubensansichten der Stämme in der Präsidentschaft
Bombay berücksichtigt, über welche die vielbändige
„Bombay Gazetteer" eine Fülle werthvoller Nachrichten
bringe. Zunächst wird über die bösen Tage der Neugeborenen
berichtet, dann über die Behandlung der Nabelschnur
und Nachgeburt, die gewöhnlich an dem Orte, wo
das Kind geboren worden ist, eingegraben werden; ferner
über Bilder der Verstorbenen und die Verehrung der Vorfahren
oder Ahnenbilder bis zur Schädelverehrung, über die
Todtenopfer, die ?on dem Gedanken getragen seien, dass
der Todte noch im Jenseits der Nahrung bedürfe, besonders
in der ersten Zeit, bevor er einen neuen Körper gefunden
habe; denn eine Zeit lang weile sein Geist noch in der
Nähe, bis er Niemanden mehr plagen könne, weshalb alles
mehrere Monate die Wohnung verlässt. Speisen und
Getränke werden dargebracht. Nur Kinder bedürfen keiner
Opfer. Kann der Leichnam nicht bestattet werden, weil
der Todte ertrunken oder zerrissen worden ist, so wird eine
Figur an seiner Stelle verbrannt, und ihr werden die
Todtenopfer gespendet. Auch bei Islamstämmen ist es
üblich, Früchte und Blumen auf das Grab zu legen. — Der
Gedanke, dass die Geister von Personen, die unbefriedigt
gestorben sind, die Hinterbliebenen beunruhigen, ist weit
verbreitet. So spuken die mit kaltem Blute Erschlagenen,
die Geister von Gläubigern, Unverheiratheten, von im
Kindbett verstorbenen Müttern. Um Letztere von der
Wiederkehr abzuhalten, schlägt man Nägel in die Schwelle,
verbirgt eine Citrone darunter und streut Rala-Samen hinter
der Leiche aus.*) Bei den Konkani Kunbis in Kanara
nimmt der Mann, dessen Frau in der Schwangerschaft stirbt,
das Kind heraus und zerschneidet der verstorbenen Frau
die Fussflechse, damit sie nicht zurückkommen kann. — Die
Lehre von der Unreinheit der Frauen während der Periode,
nach der Entbindung ist uralt. Ebenso die Unreinheit nach
Berührung eines Todten, welche durch ein Bad nach einer
gewisse Tage lang andauernden Absonderung behoben wird.
Nur Kinder bis zu einem bestimmten Alter können nicht
unrein werden. — Nach § 7 ist der Hexenglaube bei den
Hinduvölkern sehr verbreitet, auch die Ordalprobe, um

*) Man vergl. hierzu „Psych. Stud." August-Heft 1890 S. 349 ff.
— Prof. Smmig'a Bericht über wiederkehrende Wöchnerinnen. —

Der Sekr. d. Red.


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