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Kurze Notizen. 439
Veranlassung eine ganz natürliche sein, — hier in
diesem Falle keine betrügerische, sondern vielmehr eine
echte psychische oder geistige, wie in so vielen (Febr.-Heft
1889 S. 91) berichteten ähnlichen Fällen. Merkwürdig bleibt
es, dass trotz der so gerühmten Aufklärung des Spukes durch
Stud. med. G. vom 13. September, und trotz Denunciation
des Kohlenhammers bei der Polizei, das Gepolter am
Sonnabend d. 17. September doch wieder losging! Wer
erinnert sich hierbei nicht der mysteriösen Steinwerferei
im Grundstück „Zum goldnen Hirsch" in der Petersstrassc
(s. „Psych. Stud." Januar-Heft 18*4 S. 39 ff.), die bis
heute noch unaufgeklärt ist? Die Polizei wird es
so wenig ermitteln, wie die hiesigen Herren Studiosen der
Medicin und alle Untersuchungs-Commissionen, welche
lediglich einem geheimen Pfiff dabei nachspüren. Aber auf
den allein richtigen und vom Volke stets sofort vermutheten
und also bezeichneten Merks! eines „Poltergeistes" aus einer
anderen als der sinnlich-mechanischen Welt verfallen sie
nicht, oder wollen sie nicht gerathen. Wir haben von
einigen dort nachträglich ebenfalls unter Hunderten zugegen
gewesenen Spiritisten erfahren, dass das angebliche Klopfen
während ihrer Anwesenheit sich bis zu einem für die
menschliche Hand mit einem Hammer unmöglichen
Tremoliren oder furchtbar schnellen Klopfen gesteigert
habe am Sonnabend Abend des 10. September gegen
XI<>1 Ubr. Die Herren mussten von 5 Uhr ab warten. Sie
wollen aus zuverlässiger Quelle in Erfahrung gebracht
haben, dass die erst jüngst verwittwete Tochter des
Restaurateurs, in dessen Hause es klopft, von einer grösseren
Stadt, in der ihr Gatte vor Kurzem als Kaufmann
gestorben, gegen den Willen des Verstorbenen heimgekehrt
sei, nachdem sie ebenfalls gegen seinen Willen sein ihr
hinterlassenes Geschäft aufgegeben und verkauft habe. Er
soll sterbend zu ihr geäussert haben, dass er ihr im Grabe
keine Ruhe lassen würde, wenn sie so etwas thäte! Und
am anderen Tage nach ihrer Heimkehr soll es bereits
geklopft haben. Wir referiren nur, ohne auf diese Angaben
ein besonderes Gewicht zu legen. Die Sache kann sich auch
anders verhalten und ein sogenannter Psychiker oder
ein Medium sich im Hause befinden, durch welches sich
eine unsichtbare Kraft manifestiren will. Wir verweisen
unsere Leser einfach auf den frappanten Fall des Anfanges
der spiritualistibcben Bewegung im Jahre 1848 in Alexander
Aksakonfs neuestem Werk: — „Animismus und Spiritismus/'
(Leipzig, Oswald Mutze, 1890) 2. Bd. S. 362 ff., resp. Mai-
Heft 1888 der „Psych. Stud." Dort heisst es S. 363: —
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