Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
19. Jahrgang.1892
Seite: 583
(PDF, 168 MB)
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Wittig: Der Spuk in L.-Lindenau v. d. königl. Schöffengericht 583

daran, denn ernstlich hat wohl kein Erwachsener (?) geglaubt,
dass im Ä.'schen Hause ein Klopfgeist sein Wesen treibe.
Gefragt, was sie auf die Anklage zu bemerken habe,
erwiderte die Angeklagte: — *Ich hab* mir's einmal zum
Scherz gemacht und mit der Scheuerbürste dreimal an die
Treppe gepocht; es war am Tage, nachdem das Klopfen
angefangen hatte, ich scheuerte die Kellertreppe, und da
kam ich auf den Gedanken, mir einen Spass zu machenP
— Vermuthlich war dies am ?. September. Ueber den
'Spass' befragt, giebt das Mädchen an, es habe nur die auf
dem Hofe befindlichen Kinder erschrecken wollen. Vorsitzender
: — 'Sie sollen aber täglich geklopft haben, wie
ist das?' — Angeklagte: — 'Nein, nur einmal wieder,
vielleicht eine Woche darauf, aber da schlug ich beim
Treppekehren nur aus Versehen an die Stufen, und da gab's
solche Töne/ — Vorsitzender: — 'Aber Sie sollen doch dem
Herrn Polizei-Lieutenant gestanden haben, die Urheberin
des täglichen Klopfens zu sein!' — Angeklagte: — 'Nein,
ich hab' damit nur die paar Mal gemeint.1 — Es folgte nun
die Zeugenvernehmung und zwar zuerst die des Herrn
stud. med. GÖbeL Genannter interessirte sich lebhaft für
die Spukgeschichte und beschloss, deren Aufklärung zu
versuchen. In Gesellschaft des cand. pharm. Wachtel und
des Studenten der Zahnheilkunde von Bönninghausen suchte
er am 13. September früh das S.'sche Restaurant auf. Mit
Erlaubniss der Wirthin nahmen die Studiosen im Keller,
wo es spuken sollte, Platz und tranken Bier. Die Wirths-
tochter leistete ihnen Gesellschaft und beschwerte sich
dabei, dass sie im Verdacht stehe, den Unfug (das Klopfen)
zu verüben. Herr S. kam später selbst in den Keller und
erklärte den Herren, die Polizei leide nicht, dass sich Gäste
im Keller aufhielten; daraufhin gingen die drei nach oben.
Nach des Zeugen Göbel Angaben waren sie jedoch höchstens
eine Minute aus dem Keller heraus, als die bekannten
Töne erschollen. Im Nu waren sie, C. voran, wieder unten
und bemerkte G. gerade noch, dass ein Mädchen, welches
mit einer Frau an einem kleinen, im Keller stehenden
Tische lehnte, einen Hammer wegwarf. Ob jenes Mädchen
die Angeklagte gewesen, konnte der Zeuge, ebenso von
nicht mit Bestimmtheit behaupten. Die ff. behauptete, sich
zur fraglichen Zeit nicht im Keller aufgehalten zu haben.
Es wurden hiernach vernommen: — Criminalwachtmeister
Pickert I. und Schutzmann Weber. Beide Zeugen haben am
3. bez. 5. October Erörterungen im Ä/schen Hause angestellt
und dabei wiederholt das Klopfen gehört; manchmal dumpf,
dann wieder hell, geradeso, als ob mit verschiedenen


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