http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1893/0128
122 Psychische Studien. XX. Jahrg. 3. Heft. (März 1893.)
— Ich habe den Herrn Biehter in Dresden nicht richtig
verstanden. — Präsident: — Angeklagte, es ist doch nicht
glaublich, dass Sie vor dem Richter beschwören werden,
dass Sie eine Betrügerin sind!*) — Angeklagte: — Ich
wiederhole, ich habe die Fragen des Herrn Untersuchungsrichters
nicht verstanden, ich hatte eine solche Angst, dass
ich zu Allem ja sagte.] —
Präsident: — Bei Ihrer Vorstellung bei den Brüdern
Cohn hat der Dr. med. Cohn genau beobachtet, welchen
Schwindel Sie trieben. Sie haben, anscheinend mit Hilfe eines
verstellbaren Corsets, sich geschickt aus Ihrer Schlinge befreit,
sind an das Spind gegangen, haben Hüte daraus genommen
und auf die Erde gesetzt, viel gepoltert, sich einen Stock
in das Haar geflochten, nachdem Sie vorsichtiger Weise
die Haarnadeln entfernt hatten, und schliesslich haben Sie
sich einen Stuhl, mit den Beinen nach oben, auf den Kopf
gesetzt. — Angeklagte: — Ich weiss davon nichts. Ich habe
die Geister nicht gerufen, sie sind selbst gekommen. —
Präsident (mit erhobener Stimme): — Können Sie wirklich
glauben, dass unsterbliche Geister auf Veranlassung eines
winzigen Sterblichen sich zu kindischen und einfältigen
Spielereien gebrauchen lassen werden? Dass die unsterblichen
Geister Stühle auf die Köpfe der Menschen stellen,
Stöcke in die Haare flechten und sonstige Scherze machen?
— Angeklagte: — Nein, ich kann nicht glauben, dass das
gute Geister sind. — Präsident: — Ja, das ist ja die Sache!
Sobald Sie in die Enge getrieben werden, kommen Sie mit
den bösen Geistern, den Dämonen, welche sich zwischen die
Geister stellen. Als der gerichtliche Sachverständige Ihren
medicinischen Geist Dr. Achilles mit medicinischen Fragen
stark in die Enge getrieben, sagten Sie plötzlich, böse
Dämonen müssten den Geist vertrieben haben. — Rechtsanwalt
Wronker wünscht zu wissen, ob die Angeklagte zuerst
den Psychographen von einem Geist oder einem Sterblichen
erhalten habe. Die Angeklagte bezeichnet den Bergmann
als den gütigen Spender. — Rechtsanwalt Wronker: — Wo
ist die Angeklagte zu der Bekanntschaft der oft vorgeführten
jugendlichen Geister Zwibo und Abila gekommen? — Angeklagte
: — Die haben sich durch Klopfen gemeldet, Abila
war im Alter von vier Jahren gestorben, das Alter von
Zwibo kenne ich nicht**)
*) So etwas können eben auch die Spirituaiisten nicht glauben,
wie wir bereits „Psych. Stud.« Juli-Heft 1892 S. 318 ff. auseinander-
gesetzt haben. — Der Sekr. d. Red. %
**> Diese und die noch folgenden Quer-Fragen hätte auch der
Herr Vertheidiger schon privatim an das Medium stellen können, um
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1893/0128