Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
20. Jahrgang.1893
Seite: 150
(PDF, 160 MB)
Bibliographische Information
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150 Psychische Studien. XX. Jahrg. 3. Heft. (März 1893.)

geister, die, wie die Spiritisten selbst, die an sie glauben,
eine recht harmlose Gesellschaft sind. Denn abgesehen von
dem aufdringlichen „Spuk von Resau," erscheinen die Klopfgeister
bekanntlich nur in geschlossenen Gesellschaften und
auf dringende Einladung ihrer Mediumspriester und
Priesterinnen. Die Rechtshandhabung aber, die sich in
der Verschiedenheit der Strafausmessung vor dem Schöffengericht
und in der Berufungsinstanz — vor dem Landgericht
— gezeigt hat, ist eine sehr positive Sache und
sehr dazu geeignet, jeden Staatsbürger zum Nachdenken
zu bringen. Zwei Jahre Gefängniss hatte das Schöffengericht
für ganz dasselbe Vergehen angesetzt, das später
das Landgericht mit sechs Wochen Gefängniss als genügend
bestraft erkannte! Sechs Wochen Gefängniss ist noch ein
„unangenehmer Zwischenfall", zwei Jahr Gefängniss sind
ein Lebensschicksal, ein Knick in der Existenz. Strafrechtliche
Fragen gewinnen bei uns von Jahr zu Jahr eine
wachsend beängstigende Aktualität. Denn Jahr für Jahr
wächst ja die Zahl der mit Strafe bedrohten Handlungen;
der Drang der Gesetzgebung ist in dieser Richtung geradezu
unheimlich. Die neuen Steuergesetze sind mit Strafparagraphen
ausgestattet, die wie Damoklesschwerter au
den dünnsten Fäden über den Köpfen der Staatsbürger
hängen. In jedem Parlament sitzt immer eine Commission,
die über neue Strafparagraphen nachdenkt; so im Reichstag
zum Beispiel die Commission für die lex Heinze, ein
Gesetzentwurf, der sich zu einer Gefahr für den ganzen
Stand der Verleger, der Drucker und für den Schriftstellerstand
auszuwachsen droht. Dazu kommt die Erfahrung,
dass solche Strafbestimmungen regelmässig nach ganz anderer
Seite treffen, als die ist, auf die sie ursprünglich gemünzt
sind. Der Pfad des Gerechten wird immer enger und der
Absturz immer leichter; um so besorgter blickt man nach
der Gewähr, welche die Rechtshandhabung der Gerichte
dem Bürger bietet.

Mit Befriedigung erkennen wir es an, dass das Gesetz
dem Schöffengericht die Bürgschaft der Berufung beigegeben
hat; das lässt alle Mängel, die diesem Institut anhängen,
leichter ertragen. Bei den Schöffengerichten hat sich bewahrheitet
, was kluge Männer von ihm vorausgesagt hatten,
nämlich, dass die Wirklichkeit ausserordentlich hinter der
hohen Idee zurückbleibt, die der Gesetzgeber von dieser
Einrichtung sich gebildet hatte. Man kann sie mit einem
Getränk vergleichen, bei dem die Ingredienzien gut sein können,
die Mischung nichtsdestoweniger missräth. Es fällt den
Laien meistens schwer, den technischen Standpunkt zu ge-

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