Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
20. Jahrgang.1893
Seite: 151
(PDF, 160 MB)
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Einige Beurtheilungen des Valeska Töpfer-Processes. 151

winnen, von dem aus der Jurist die Beurtheilung eines
Falles in Angriff zu nehmen pflegt; Männer der Praxis
und des Lebens, wie die Schöffen sind, urtheilen diese aus
ihren menschlichen Erfahrungen heraus; fährt ihnen der
Jurist mit seinem Handwerkszeug dazwischen, so bringt er
sie leicht aus dem Konzept; denn er ist, wie man zu sagen
pflegt, darauf ,,eingefuchst", und als Vorsitzender wie als
Jurist setzt er nur zu oft seinen Ehrgeiz hinein, nicht überstimmt
zu werden. Das macht die Betheiligung des Laienelements
sehr oft minderwerthig, namentlich jungen Juriston
gegenüber, die mehr eifrig und selbstzufrieden als lebenserfahren
sind.

Es kommt aber noch ein anderer Umstand hinzu, der
schädigend auf unsere Rechtsprechung einwirkt, und der
vielleicht auch bei dem ersten Urtheil gegen Frau Töpfer
seine Rolle gespielt hat. Das Rescript des Justizministers
über die Handhabung der Ordnung in den Gerichtsverhandlungen
hat den Finger auf eine Wunde gelegt, die zum
Schaden der Gerechtigkeitspflege und des Vertrauens in
dieselbe bei höheren und niederen Gerichten zu Tage tritt.

Was der Minister tadelt, ist ein Mangel an Haltung,
man könnte sagen an Stil in der Leitung der Verhandlungen,
ein Ueberwuchern des Persönlichen, des Temperaments in
dem Aeusserlichen. Aeusserliches und Innerliches lassen
sich aber nicht so leicht trennen; sie stammen aus einer
Wurzel. Als Justizminister Leonhard dem Gerichtspersonal
das Tragen der Amtsrobe vorschrieb, wollte er damit eine
Art von Symbolik für die Haltung schaffen, die er von dem
Richter fordert: — Ruhe, Würde, Reserve, das Zurückdrängen
des persönlichen Elements. Was der Justizminister
tadelt, ist nun gerade, dass so oft ein leidenschaftliches oder
nachlässiges Gehenlassen an die Stelle der geforderten
Eigenschaften tritt. In den Ländern des rheinischen Rechts
hat die französische Ueberlieferung Schule gemacht, und
das ganze Aeussere der Verhandlungen zeichnet sich durch
Würde und Haltung aus; ähnlich ist es in Hannover. Die
altpreussischen Gerichte dagegen zeichnen sich nur zu oft
durch ihre Formlosigkeit in ungünstiger Weise aus; das
Beispiel, das man höhere Richter geben sieht, wirkt auch
auf die untere Instanz zurück. Das subjective Empfinden
im Richter macht sich in beherrschender Weise geltend; es
kann dann vorkommen, dass ein Richter den persönlichen
Widerwillen, den er gegen die geistige Verirrung des
Spiritismus, an sich gerechtfertigt, empfindet, zum Ausgangspunkt
der Strafzumessung nimmt und zu einer Straf höhe
kommt, die ausser allem Verhältniss zu dem vorliegenden


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