Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
20. Jahrgang.1893
Seite: 158
(PDF, 160 MB)
Bibliographische Information
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358 Psychische Studien. XX. Jahrg. 3. Heft. (März 1893.)

Töpfer auftretenden Intelligenzen benenne. Derselbe habe
über die Krankheit eines Kindes die Diagnose gestellt, das
Kind habe im Auge den Hundeblasenwurm, und auf die
Frage des Dr. Strassmann, wo der Hundeblasenwurm noch
vorkomme, geäussert, im Magen. „Ich hatte genug, er meinte
wahrscheinlich die Leber", äusserte hierauf Herr Dr. Strassmann
. Redner wies nun eingehend aus %%Meyer\ Conversations-
Lexikon", sowie aus der ,,Medicinal-Encyclopädie" von
Eulenburg nach, dass der Hundeblasenwurm (echinococcus)
auch im Magen vorkommt, allerdings nur 0,f> Prozent aller
Fälle, was ja ein Kreisphysikus von Berlin und gerichtlicher
Sachverständiger nicht zu wissen braucht. Somit können
auch wir von demselben sagen: — „Wir hatten genug."*)

Ob nun Frau Töpfer Revision gegen das Urtheil einlegen
wird (zwei Rechtsanwälte haben sich ihr dazu angeboten),
wodurch dann schliesslich Freisprechung erzielt würde, weiss
Redner nicht.**) Jedenfalls soll uns die Sache ein Sporn
sein, auf dem Boden der Wissenschaft den Spiritismus weiter
und desto eifriger zu verfechten bis zu seinem endlichen
Siege. — An den Vortrag schloss sich eine lebhafte
Discussion. — Nächste Sitzung Freitag, den 24. Februar,
Abends 8 Uhr. Vortrag des Herrn Dr. Spatzier. — Gräste
willkommen. — Die ordentliche Generalversammlung findet
am Freitag, den 24. März statt. Anträge müssen spätestens
bis Freitag, den 24. Februar, in die Hände des Vorstandes
gelangt sein.

C. Hoff mann, Schriftführer.

*) Unsere Widerlegung des Dr. Sirassmann steht in der Note auf
S. 132 dieses Heftes. — Der Sekr. d. Red.

**) Herr Magnethopath Willy Reichel in Berlin schreibt uns
hierüber am 24. Februar er.: — „Die Revisions-Instanz, die innerhalb
sieben Tage beantragt werden musste, ist meines Wissens nicht
beantragt worden, da sie nach Lage der Sache zwecklos wäre, — eine
dritte Instanz giebt es ja bei schöffengerichtlichem Verfahren nicht.
Es wird nur ein Gnadengesuch an den Kaiser gemacht. An Herrn
R.-A. Wronker habe ich selbstredend 3. Z. die betreffenden „Psych.
Stud." eingesendet.4* — Auf weitere Anfragen berichtet er uns unterm
26. Februar er.: — „R.-A. Wronker hat alles von Ihnen erhalten,
nebenbei waren bei ihm eine grosse Anzahl Spiritisten, — er hat
viele Werke gelesen, war auch selbst oinmal Abonnent der „Sphinx",
doch können Sie ja aus den Ihnen vorliegenden Processberichten ersehen
, dass das alles nichts genutzt hat. Wr. hat die Hypnose
[S. 133 ff.] zwar angeführt, (nebenbei ist das Unsinn ■— es war
geistiger Trance, verbunden mit geistiger Hypnose, in der Frau Top/er
von Dr. Cohn abgefasst wurde,) doch hat das Gericht sich darauf
nicht eingelassen, da ja ein Hypnotiseur nicht da war. —- Die letzte
Revisions-Instauz iat nur für juristische Formfehler.11 — Die Red.


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