Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
20. Jahrgang.1893
Seite: 169
(PDF, 160 MB)
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Wittig: Der Lindenauer Spuk.

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Einspruch gegen die polizeiliehe Strafverfügung erhoben
hatte. Die Verhandlung wurde damals vertagt, weil
Staatsanwalt wie auch Verteidigung die Ladung weiterer
Zeugen beantragten. [Bekanntlich waren die geheimnissvollen
Klopf laute, die man anfangs für ein Anzeichen des
erfolgten Todes einer Tante des S. in Grosszschocher,
deren Ableben stündlich erwartet wurde, hielt, schliesslich
so häufig geworden und täglich zu den verschiedensten
Zeiten und an den verschiedensten Orten des S.'schen
Hauses wahrnehmbar, so dass man schliesslich nach dem
Urheber der Klopflaute eifrigst fahndete. Es wurde denn
auch schliesslich bekannt, dass die bei S. dienende Martha
Alida Hartingj geboren am 18. März 1878 in Leutzsch, die
Klopflaute hervorgebracht habe. Dem Pohzeilieutenant Lerz
gegenüber bekannte denn auch die Harting am 5. October
offen, dass sie in allen Fällen geklopft habe. Es wurde
nun gegen die Harting eine Strafverfügung von zehn Mark
erlassen, die Harting beantragte aber gerichtliche Entscheidung
. In der am 6. November stattgehabten Verhandlung
trat die Harting jedoch von ihrem Geständniss zurück.
Die Verhandlung wurde damals zur Erhebung weiterer
Beweise vertagt und erst heute zu Ende geführt. Schon
beim Verhör der Harting war der Polizeilieutenant Lerz zu
der Ueberzeugung gelangt, dass die Harting unmöglich in
allen Fällen geklopft haben könnte. Die heutige Beweisaufnahme
bestätigte dies. Es wurde festgestellt, dass es
gekloptt hat zu einer Zeit, wo die Harting bereits im Bette
lag, oder überhaupt gar nicht im Hause war. Nun bezeugten
aber ein Paar Studenten in der Verhandlung vom G.November,
dass sie am 13. October gesehen hätten, wie die Harting
mit einem Hammer auf ein Fass geklopft habe. Dieser
Vorfall wird durch die heutige Beweisaufnahme zu Gunsten
der Harting geklärt, denn nach der Aussage der Scheuerfrau
hat sie den Hammer, dessen Stelle die Studenten durch
einen rothen Strich bezeichnet hatten, beim Scheuern des
im Keller stehenden Tisches bei Seite gelegt.] Das Mädchen
behauptete nämlich, nur drei Mal an einem Tage mit der
Scheuerbürste an die Holztreppe geklopft zu haben, um
sich einen Spass zu machen. Diese Behauptung erschien
insofern beachtenswerth, als der Zeuge Wachtmeister
Picken L bestimmt erklärte, seiner Ueberzeugung nach
habe die Harting das Klopfen nicht allein betrieben, da
hätten noch andere Personen die Hand im Spiele! Heute
Vormittag wurde die Verhandlung fortgesetzt. Zu derselben
sind weitere dreizehn Zeugen geladen, deren Vernehmung
die Verhandlung sehr in die Länge zieht, [ohne dass es


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