Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
20. Jahrgang.1893
Seite: 262
(PDF, 160 MB)
Bibliographische Information
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262 Psychische Studien. XX. Jahrg. 5. Heft. (Mai 1893.)

Umstand durchaus nichts beweisend ist, 1) weil dem Geist
des Verstorbenen diese Veränderung in der Orthographie
nicht unbekannt geblieben zu sein brauchte; 2) weil ein
Tambour 1791 wahrscheinlich überhaupt nicht, oder doch
wenigstens nicht orthographisch geschrieben haben dürfte,
daher ersteren Falls das Medium nur beeindrucken konnte,
das Wort in der diesem selbst geläufigen Schreibweise
wieder zu geben, (Frau Töpfer hat in ihrer Jugend selbstverständlich
französischen Unterricht genossen,) — so würde
doch, um die Gegner, die aus diesem Umstände sofort
Kapital geschlagen haben, mit ihrer eigenen Waffe zu
treffen, es nach meiner Ansicht nahe gelegen haben,
zunächst die von Herrn Frankfurter aufgestellte Behauptung
auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen. Denn es ist ja leider
bekannt, dass man heutzutage vor aller Welt mit der
Miene der Wissenschaftlichkeit dreist den grossten Unsinn
behaupten darf, ohne so leicht befürchten zu müssen, ad
absurdum geführt zu werden. — Ich schöpfte nämlich sofort
Verdacht bezüglich der Begründung dieser Behauptung.
Da ich aber selbst nicht in der Lage war, den Beweis für
die damalige Schreibweise zu erbiingen, so wandte ich mich
gleich an einen mir bekannten Philologen und erhielt die
Antwort: — „die Schreibart „moy" könne bereits im ganzen
vorigen Jahrhundert nicht mehr vor!" — Ich gebe diese
Auskunft natürlich ohne jede eigene Verantwortung für die
Kichtigkeit hier nur wieder, um Sie im Interesse der guten
Sache, für die Ermittelung der Wahrheit zu interessiren.*)
— Ist auch, wie gesagt, für uns selbst der Ausfall dieser
öntersuchung ganz irrelevant , so dürfen wir doch keine
Gelegenheit versäumen, den Gegner auf seinem eigenen
Felde, mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. — Bei
diesem Prozess, der unsere Rechtspflege in einem recht
eigenen Lichte erscheinen lässt, frappirte mich noch ein
Umstand besonders, der sonst nicht bemerkt worden zu
sein scheint. Nach meiner Auffassung, allerdings der eines
Laien, ist doch der intellectuelle Urheber eines
Vergehens gleichfalls straffällig. Nun hat aber
die zunächst incriminirte Sitzung doch auf specielle Veranlassung
des Dr. Cohn stattgefunden, er ist also für dies
eine Mal wenigstens die letzte Ursache für das, was
geschehen ist. Wundersam für den gesunden Menschenverstand
ist auch, dass der Präsident bei der Urteilsverkündung
der Angeklagten selbst den Besitz einer

*) Wir werden für eine kurze sachkundige Aufklärung über diese
philologische Frage dankbar sein. — Die Red.

}


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