Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
20. Jahrgang.1893
Seite: 456
(PDF, 160 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1893/0462
456 Psychische Studien. XX. Jahrg. 9. Heft. (September 1893.)

bewandert. Der Ehemann W. fragte nun nach dem Preise
einer Behandlung, erklärte jedoch, dass ihm das verlangte
„Honorar44 von 7.50 Mark zu hoch sei. Er bot sodann
3 Mark und erhöhte schliesslich sein Angebot auf 4.50 Mk.
Schröder war bereit, für diesen Preis seine geheimnissvollen
Kräfte walten zu lassen und ging mit in die Kammer der
Frau W. Nachdem er hier eine unverständliche Formel
und ein Kreuz gemacht hatte, verlangte er 6 Mark; wenn
er diesen Betrag nicht bekomme, sagte er, so werde er
wieder etwas zurückbeten. Diese fürchterliche Drohung
veranlasste den biederen W.} die geforderten 6 Mark zu
zahlen. Dies war der Sachverhalt des einen vollendeten
Betruges, der allein noch für die Reväsionsinstanz in
Betracht kommt. Das Urtheil des Landgerichts konstatirt
ausdrücklich, dass das, was der Angeklagte gethan,
ungeeignet war, das Leiden zu heben; ferner, dass der
Angeklagte nicht im Stande gewesen sei, die angebliche
Wirkung seiner Cur durch „Zurückbeten" wieder aufzuheben.
Schröder hatte zwar behauptet, er glaube an die Sympathie
und habe nur ein christliches Werk thun wollen; aber das
Landgericht nahm hierauf keine Rücksicht, da der Angeklagte
wegen gleichen Handlungen schon mit Zuchthaus
bestraft worden ist. Da die Landbewohner der dortigen
Gegend den Scharfrichtern besondere Kräfte zutrauen, so
wurde die falsche Vorspiegelung, dass der Angeklagte und
sein Begleiter Scharfrichtergehilfen seien, mit als kausal für
die Vermögensschädigung des W. angesehen. — Die Revision
des Angeklagten richtete sich gegen die Verurtheilung im
Falle W* Es wurde behauptet, die Frau W. sei gerade
durch die Thätigkeit des Angeklagten von ihren langjährigen
Krebsleiden geheilt worden. Heilen könne allein der Glaube,
deshalb sei es auch gleichgiltig, ob er »Scharfrichter sei oder
nicht. — Das Reichsgericht erkannte in der heutigen
Sitzung auf Verwerfung der Revision, da sie sich lediglich
gegen die Beweiswürdigung richtete und im Widerspruch
mit dem Urtheile stand, welches irgend einen Rechtsirrthum
nicht erkennen Hess. (Aus dem „General-Anzeiger für
Leipzig und Umgebung" Nr. 207 v. 29. Juli 1893.)

d) Arad (Ungarn), 7. Juli. — In dem im Arader
Komitat gelegenen rumänischen Orte Lupest starb vor
ungefähr einem Jahre die Wittwe Katharine Olar, die im
Rufe einer Hexe stand. Die Bevölkerung veranstaltete am
Begräbnisstage der Frau ein Freudenfest, da nun jeder frei
aufzuathmen wagte. Allein nicht lange sollte sich das
abergläubische Volk der Ruhe erfreuen. Die weisen Matronen
des Ortes verbreiteten das Gerücht, dass die vermeintliche


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1893/0462