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132 Psychische Studien. XXI. Jahrg. 3. Heft. (Marz 1894.)
gegeben. Ist meine Annahme richtig, — die Möglichkeit
ihrer Richtigstellung ist jedenfalls unbestreitbar, — so habe
ich meines Erachtens noch im Interesse aller derer, welche
nicht bei zunftmässigen Aerzten, sondern bei mir ihre
Heilung suchen und da zu suchen ein unbezweifeltes Recht
haben, die Pflicht, auf den allgemeinen Charakter der in
Rede stehenden Frage hinzuweisen und dahin zu wirken,
dass die hohe Behörde, ohne es zu wissen und zu wollen,
durch lediglich eigene Geldinteressen betreibende, anonyme
Denunzianten vor einer das Wesen der Sache verkennenden
und hindernden Verfahrungsweise und damit vor Missgriffen
bewahrt werde.
Wie vorangeschickt, kann ich es zwar an und für sich
wohl verstehen, wenn der mich „vernehmende Herr Criminal-
commissarius unter Berufung auf Aerzte, die er
nach seiner Mittheilung darüber befragt hat, die Sache für
Schwindel hält." (Koryphäen unter den Medicinern denken
nun zwar ganz anders, wie aus meiner beiliegenden, zuletzt
erschienenen Broschüre: — „Der Magnetismus und seine
Phänomene" — zu ersehen ist.) Demgegenüber glaube ich
aber auch ein um so grösseres Recht darauf zu haben,
entweder die betreffenden Aerzte, auf deren Urtheil Werth
gelegt worden ist, oder die hohe Behörde selbst, falls dieselbe
von dem Urtheile von Aerzten absehen und sich eine eigene
Ueberzeugung bilden will, widerlegen zu dürfen, d. h. zu
dem Nachweise meiner magnetischen Kraft zugelassen zu
werden.
Ich erbiete mich zu diesem Nachweise in der Art, dass
ich meine Heilmethode auf die eigenen Patienten der
betreffenden Aerzte nach erforderlicher Verständigung mit
diesen anzuwenden bereit bin und mir dabei nur vorbehalte,
die etwaigen Erfolge meiner Heilmethode alsdann im
Interesse der von mir vertretenen Sache zu verwerthen.
Die Frage, ob Erfolge vorliegen, wird ja durch die
Erklärungen der in Aussicht genommenen Patienten selbst
ihre unzweideutige Erledigung finden»
Willy Reichel^ Magnetiseur.
Königgrätzerstr. 97.
An das Königliche Polizeipräsidium
Abth. IV-
z. H. des Herrn Grafen v. Pückler.
Berlin.
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