Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
21. Jahrgang.1894
Seite: 159
(PDF, 169 MB)
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Wittig: Ein hellsehendes Heilmedium im Kampfe etc. 159

dass er sich dazu habe einschläfern lassen, — Angeklagter:

— Ja, — Der Angeklagte erklärt, dass er seine Dienstboten
angewiesen habe, Niemanden auszufragen. — Präsident;

— Sie sind drei Mal vorbestraft, wegen gewerbsmässigen
Wahrsagens und Betrugs. — Angeklagter: — Ja. — [Im
Jahre 1875 wegen gewerbsmässiger Curpfuscherei zu Strass-
burg mit 15 Franken, im selben Jahre wegen derselben
Uebertretung, begangen im Rückfall, zu fünf Tagen Haft,
sodann im Jahre 1882 vom Schöffengericht Strassburg wegen
Betrugs zu 4 Monaten Gefängniss. Berufung hat er damals
gegen dieses Urtheil nicht eingelegt. — „Strassburger Post"
Nr. 163 v. 3. März er.] — Der Angeklagte sieht in diesen
Strafen aber keine Betrugsstrafen.

Der Staatsanwalt lässt ihn fragen, warum er, nachdem
er seine Bereitwilligkeit erklärt habe, sich von Herrn
Prof. Dr. Fürstner untersuchen zu lassen, ohne Grund plötzlich
nicht erschienen sei — Der Angeklagte: — Er habe nicht
gewollt, da man ihm abgerathen. — Prof. Dr. Fürstner [aus
Strassburg] wird als Sachverständiger vereidigt.

Herr Dr. Grosse, pract. Arzt, giebt auf Befragen an,
dass er 1889 in einer Heilanstalt von Prof. Binswanger
gewesen, und sich viel mit Magnetismus beschäftigt habe.
Seine Dissertation lautete: — „Der Somnambulismus bei
Geisteskranken." — Der Angeklagte Grosse erklärt: — Solche
Sachen existiren, solche JEPernWirkungen sind möglich, ich
bin davon überzeugt, und diese Ueberzeugung werde ihm
Niemand rauben. [Jost sei ein wirkliches Heilmedium.] —
Der Staatsanwalt fragt, ob der Schlofer sich nicht in
finanziellen Rapport mit den Kranken setzte, indem er die
Kosen-Apotheke Schlesinger in Strassburg empfahl. - Er
erklärt dies damit, dass in anderen Apotheken die Recepte
nicht gut ausgeführt wurden. — Dr. Grosse sagt, Jost habe
ihm die Recepte, die er verschrieben, dictirt. Morphium
habe e r ordinirt. Er halte die Mittel des Jost für geeignet,
zu heilen. Wenn Jost gegen eingeklemmten Bruch Thee
verschrieb, so diente dieses Mittel als Beruhigung, als
adjuvans. Blödsinn habe Jost nicht verschrieben, — Der
Vertheidiger lässt den Angeklagten Dr. Grosse fragen, ob
nicht Jost auch bei Krebskranken die Krankheit erkannt und
keine Mittel verschrieben habe, da sie doch unheilbar seien.

— Der Angeklagte bejaht es. — Auf die Anfrage des
Staatsanwalts nach dem Gehalt des Dr. Grosse erklärt er,
dass er zufrieden sei mit der Bezahlung des Jost, er habe
wöchentlich 75 Mark erhalten. — [Dr. Grosse, welcher 1889
wegen Nervenleidens in einer Anstalt war, war das wissenschaftliche
Deckblatt des Schlofers. Bekanntlich ist es Laien


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