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Wittig: Ein hellsehendes Heilmedium im Kampfe etc. 161
mählich [heben sich seine Hände ruckweise nach aufwärts,
— „Strassburger Post" Nr. 1G3 v, 3. März er.] — erwacht
der Schlofer, er hustet wiederholt, reibt sich die Augen
stark, [Er trocknet sich den Sehweiss von der Stirne ab und
geht, augenscheinlich angegriffen, auf seinen Platz zurück.
—- „Strassburger Post"] — erhebt sich und wankt, äugen*
scheinlich angegriffen, auf seinen Platz zurück. [Die
Angeklagte bemerkt, dass Jost stets nach acht bis zehn
Consultationen geweckt werden müsse, da ihn die Arbeit
sehr anstrenge. Jost treibt, wie durch Befragen der Angeklagten
ermittelt wird, sein Gewerbe seit etwa achtzehn
Jahren, — „Strassburger Post." Nr. 163.]
[Nachdem er einige Minuten schlafend dagelegen, wird
er von Frau Wolff wieder geweckt, — ebenfalls auf magnetischem
Wege. Wie der Schlofer mit den Kranken verkehrte?
Zunächst wurde er durch Frau Wolff in Schlaf versetzt...
Die Kranken legten dann ihre Hand in die des Schlofers. ..
Aber auch Abwesende konnten sich kuriren lassen, .. Da
musste man Haare, Lumpen und dergleichen mitbringen. . .
Der Schlofer berührte sie, und für Abwesende und Anwesende
kündete er im Schlaf die Krankheit, ihren Verlauf, ihre
Heilung und die Heilmittel, — zuweilen erklärte er sie auch
für unheilbar. — „Strassburger ßürger-Ztg. Nr. 53."]
Als der Präsident zur Vereidigung der Sachverständigen
schreiten will, erklärt die Vertheidigung, dass sie den
Geheimrath Dr. Krieger ablehnen müsse, weil er als Vertreter
der staatlichen Medicinalbehörde, der von jeher gegen den
Jost vorgegangen sei, als voreingenommen zu betrachten sei.
füeber die Zulassung Krieger^ entspinnt sich ein heftiger
Streit. Rechtsanwalt Freiherr Schott v. Schottens fein beantragt
Ablehnung dieses Sachverständigen wegen Befangenheit.
Dr. Krieger ist der intellectuelle Veranlasser der Anklage
gegen Jost, — er hat laut erklärt, die Jos('sehe Schloferei
sei Schwindel. Trotzdem wird beschlossen, ihn als Zeugen
zuzulassen. — „Strassb. Bürger-Ztg." Nr. 53.] Der Antrag der
Vertheidigung wird abgelehnt, da kein Grund vorliege, an
der Unparteilichkeit des Dr. Krieger zu zweifeln. — [Jetzt
beginnt das Zeugen verhör. . .]
Bb. Das Zengenrerhöp im Allgemeinen.*)
In unserem lieben Deutschland hat das Militär stets
den Vortritt. Der Gouverneur von Strassburg, General-
*) Entnommen der „Strassburger Bürger-Zeitung" Nr. 53 vom
3. März er. — Der Sekr. d. Red.
Psychische Stadien. April 1894. \\
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