Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
21. Jahrgang.1894
Seite: 175
(PDF, 169 MB)
Bibliographische Information
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Wittig: Ein hellsehendes Heilmedmm im Kampfe etc. 175

Frau, einige Monate nach der Operation, beim Scblofer
gewesen seien. —

Es treten noch verschiedene Zeugen zur Entlastung
auf, so Friedrich Oberle von Dorlisheim, dem Jost erklärte,
dass seine kranke Mutter verloren sei, und Landwirth Lutz
aus Goxweiler, dem Jost Frau und Mutter geheilt habe. —

Die Sitzung wird nochmals unterbrochen. Der Präsident
und der Staatsanwalt schreiten zur Verlesung der

C. Schriftlichen Zeugenaussagen,

Es liegen dem Gerichtshofe solche schriftliche Zeugenaussagen
von dreissig Personen vor, und sie sprechen sich
alle günstig für Jost aus. Die Verlesung nimmt Stunden
in Anspruch. Wir greifen einige interessante Fälle heraus.
Der Lokomotivführer Hottinger ist für seinen Freund Falk
aus Freiburg mit dessen Haaren zum Schlofer gegangen.
Jost erklärte, dass der Besitzer der Haare Pilze auf der
Lunge habe. „Diese buchstäblich richtige Erklärung setzte
mich in Erstaunen, da Jost nicht wusste, woher und wofür
ich kam." — Der Buchhalter Adolf Süss aus Offenburg
erklärt in schriftlicher Aussage, dass Jost seine Frau von
Gallenstein befreit habe. Er hält den Jost nicht für einen
Schwindler, da er aus eigener Anschauung die erstaunliche
Erkenntnissfähigkeit des Jost gesehen habe. — [Nach
Beendigung dieser zeitraubenden Aufgabe beantragt der
Verth eidiger Freiherr Schott v. Schottenstein, ihm die Verlesung
einer Anzahl von Stellen aus wissenschaftlichen
Werken zu gestatten, auf Grund deren er Fragen an die
zu vernehmenden Sachverständigen stellen wolle. — Der
Staatsanwalt widerspricht diesem Antrage. — Das Gericht
beschliesst, dem Vertheidiger die Verlesung solcher von
ihm für bedeutsam erachteten Stellen zu gestatten, da gegen
die Zulässigkeit dieses Verfahrens aus gesetzlichen Gründen
nichts zu erinnern sei. — Als darauf um 9% Uhr Abends
zur Vernehmung der Sachverständigen geschritten werden
soll, die übrigens nach der Willensmeinung des Vertheidigers
erst nach der Verlesung jener Bücherstellen erfolgen soll,
erklärt Prof. Dr. Fürstner, dass er, der wie die anderen
Strassburger Sachverständigen schon seit früh Morgens auf
den Beinen sei, sich zu erschöpft fühle, um heute noch ein
Gutachten abzugeben. Darauf wird durch Gerichtsbeschluss
die Verhandlung auf morgen vertagt und auf Wunsch des
Prof. Fürstner der Beginn der fortgesetzten Verhandlung
anstatt auf 9 auf 10 Uhr Vormittags festgesetzt. — „Post"
Nr, 163.]

Hierauf wird die Sitzung auf Samstag 10 Uhr vertagt.


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