Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
21. Jahrgang.1894
Seite: 184
(PDF, 169 MB)
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184 Psychische Studien, XXL Jahrg. 4. Heft. (April 1891)

mache, dass sie sich gegen neue Gedanken ablehnend verhalte.
In den letzten Dezennien hat die Medicin gewaltige Wandlungen
durchgemacht, welche sie vor diesem Tadel schützen.

Der Sachverständige Geh, Medizinalrath Dr. Krieger
kommt darauf zu sprechen, dass die Vertheidigung versucht
habe, ihn als Sachverständigen abzulehnen, weil er durch
sein Amt als Medizinalreferent, des Ministeriums oder persönliche
Gründe voreingenommen sei. Er müsse diese Ansicht
zurückweisen und erklären, dass der Staatsanwalt zu ihm
gekommen sei. Er halte es für seine Pflicht, gegen den
Schlofer vorzugehen. Die Vertheidigung habe das Richtige
getroffen, wenn sie sagte, dass er von vornherein mit dem
Urtheil über Jost fertig sei. Er kenne Jost bereits seit 1874,
also seit 20 Jahren, indem er schon damals als Kreisarzt
zu Strassburg den Angeklagten als Curpfuscher entlarvt
habe. Damals habe Jost in Strassburg in der Spiessgasse
gewohnt. Man habe, um hinter den Schwindel zu kommen,
den Schutzmann Schaaf zu Jost geschickt, der einen starken
Husten simuliren musste. Schaaf sei ein gesunder, starker
Mann gewesen. Im Vorzimmer sei Schaaf von einem
Frauenzimmer, der Mutter des Angeklagten, ausgefragt
worden. Im Zimmer habe er Jost scheinbar schlafend gefunden
. Dieser hätte gehustet. Die Dame hätte hierauf
gesagt: — „Sehen Sie den Contact, er hustet schon!" —
Der Schutzmann habe sich darauf zu erkennen gegeben,
und der Jost sei darauf angezeigt und als Curpfuscher ver-
urtheilt worden. Dr. Krieger giebt dann Gründe allgemeiner
Natur an, die gegen das Hellsehen sprechen, und
schweift von seinem Gutachten ab, was den Präsidenten
veranlasst, ihn zur Sache zu rufen. Derjenige, der an
Hellseherei glaube, erklärt der Redner, begehe die Sünde
gegen den hl. Geist. In diesem Sinne sei er voreingenommen
. Betreffend die gestern gemeldeten Kuren stimme
er mit Prof. Naunyn überein. Die Mehrzahl der Patienten
werde von selbst geheilt. Zu dieser Kategorie rechne er
die allergrösste Mehrzahl der Fälle, die wir hier gehabt
haben. — Er halte den Jost für einen Schwindler und glaube
nicht an Hellseherei. [Er zieht die Zurechnungsfähigkeit
des Jost nicht in Zweifel und glaubt in der Mehrzahl der
Fälle, in denen die Leute durch den Angeklagten geheilt
worden zu sein glauben, an ein psychopathisch getrübtes
Urtheil der in Betracht kommenden Persönlichkeiten. —
„Post" Nr. 167.] Auf Befragen der Vertheidigung verneint
der Sachverständige, dass er hypnotische Versuche gemacht,
oder den Jost selbst oder durch einen Untergeordneten habe
untersuchen lassen. —


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