Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
21. Jahrgang.1894
Seite: 190
(PDF, 169 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1894/0198
190 Psychische Studien. XXL Jahrg. 4. Heft. (April 1894.)

will, dann kann er sich nicht irren. Wenn man eine übernatürliche
Kraft zu haben vorgibt, dann ist Irrthum nicht
gestattet." — Der Staatsanwalt erklärt, dass etwas Ueber-
natürliches nicht vorliege, und dass Alles auf natürlichem
Wege vor sich gehe. Jost sagte dagegen, er sei Somnambule
und könne die Krankheit erkennen und heilen, wenn er eingeschläfert
sei. — Der Eedner kommt auf die Hypnoseversuche
in Prankreich zu sprechen, wobei die Medien von
ihrem Hypnotiseur suggerirt würden. Hier in unserem
Falle sei aber nicht die Nichte die Herrschende. Der
öffentliche Ankläger verficht den Satz: — Im hypnotischen
Zustande geschieht nichts, was im wachen Zustande unmöglich
ist*) — Im Verlaufe des Plaidoyers erwähnt er, dass
Bentheim trotz der Einladung des Vertheidigers wohl nicht
gekommen sei, weil er der Sache nicht traue. Im Hyp-
notismus liege nichts Uebernatürliches. Der Staatsanwalt
sucht dies durch eine Fülle von Beweismaterial zu beweisen.
[Der Redner citirt zur Unterstützung seines Standpunktes
aus der grossen Literatur Aussprüche von Gilles de la
Tourette, Bernheim, Liegeois, Helmholtz, Wundt, Kr äfft- Ebing,
Binz, Eulenburg, Grützner, Birth, Jolly, Mendel und — den
Angeklagten Dr. Grosse, der in seiner Doktorschrift ebenfalls
von der Hellseherei nichts wissen wolle. Jost sei in
der Mehrzahl der Fälle gar nicht hypnotisirt gewesen, sonst
wäre er längst ruinirt und sässe im Irrenhause. — „Post"
Nr. 1(57.] Aus der Dissertation des Herrn Dr. Grosse selbst
ergebe sich, dass Dr. Grosse das Hellsehen einst als Schwindel
hingestellt hat. — Der öffentliche Ankläger behauptet, dass
Jost in der Mehrzahl der Fälle nicht hypnotisirt worden
sei, denn sonst wäre Jost längst im Irrenhause. — Die
Staatsanwaltschaft plädirt hierauf dafür, dass Jost Betrug
geübt habe, indem er sich mit Absicht einen widerrechtlichen
Vermögensvortheil verschafft und sich auch der
Widerrechtlichkeit bewusst gewesen, was wohl nur der alte
amerikanische Zahnarzt [Dr. v. Langsdorf?] bestreiten werde.
Man spreche von Pfarrer Kneipp. Der Pfarrer Kneipp
schwindelte Niemand etwas vor, er sage: — „Ich bin der
Pfarrer Kneipp, habe viele Kranke geheilt, habe eine Heilmethode
, die Wasserkur, kommt Alle zu mir her, die ihr
thöricht genug seid, ich will Euch begiessen;" — dagegen
sei nichts zu erinnern. Aber Jost sage: — „Ich bin Hell-

*) Ach, dann kennt der Staatsanwalt die Prof. Zöllner'scheu Mit-
theihmgeu in dessen „Wissenschaft!. Abhandle Uber Bansen nicnt, in
denen die sondeibarsten Dinge berichtet stehen, die kein HypnotMrter
im wachen Zustande thun würde! Man vgl. „Psych.-Stud." Aprilheft
1879 S. 145 ff. — Der Sekr. d. Red.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1894/0198