Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
21. Jahrgang.1894
Seite: 209
(PDF, 169 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1894/0217
Wittig: Ein hellsehendes Heilmedium im Kampfe etc. 209

sechzehnjährigen Tochter. Diese, ein hübsches, blühendes
Mädchen, warf sich laut schluchzend an die Brust ihres
Vaters. Auch die Frau Wolff und zwei andere Frauen
umringten den Jost unter Thränen. Diesem selbst merkte
man keine stärkere Erregung an. Erhobenen Hauptes
griff er nach seinem Hut und Havelock und Hess sich vom
&efängnisswärter in seine Haft zurückbringen. Im Publikum
schien man vielfach hinsichtlich der Anklage wegen
Betrugs eine Freisprechung des Jost erwartet zu haben; es
gab viele verwunderte Gesichter Ob, wie zuerst gemeldet,
die Vertheidigung Revision gegen das Urtheil einlegen wird,
scheint noch zweifelhaft. — [Wir aber hoffen, dass Jost und
sein Vertheidiger diese Sache nicht ohne Widerspruch
lassen werden. Wie wir hören, ist Kevision seitens der
Vertheidigung eingelegt worden. —

Der Sekr. d. Red.]

F. Der Schlofer ist verurtheilt.*)

Was denkt und sagt das Volk dazu?

Wir haben gestern bereits unseren Lesern mitgetheilt,
dass der Schlofer von Dorlisheim verurtheilt worden ist,
und zwar sowohl wegen Betrugs als wegen des Vergehens
gegen § 175 des Str.-GL-B. — In unserem Lande wird
dieses Urtheil des Zaberner Landgerichts das grösste Aufsehen
hervorrufen, denn es sind Tausende vorhanden, welche
des festen Glaubens sind, dass sie der Schlofer von schweren
Leiden befreit hat. Das Volk sagt sich: — Warum bestraft
man den Mann wegen Betrugs, der trotz aller Aerzte
vielen Kranken geholfen hat? — Die Aerzte sagen zwar,
der Schlofer bat gar nicht geheilt, Ihr bildet Euch das nur
ein. — Nun ja, mag es Einbildung, mag es Glaube sein, —
der Effect ist derselbe. Der Kranke fühlt sich wohler
durch diese Einbildung, und seine Heilung schreitet Dank
dieser günstigen Seelenstimmung rascher und sicherer voran.

Das Volk sieht in Jost nicht den Betrüger, und es wäre
daher besser gewesen, der ganze Prozess wäre unterblieben I
— so sagt das Volk.

Das Volk sagt aber noch etwas Anderes. Wie kommt
es, dass man den Schlofer fast zwei Jahrzehnte ruhig machen
Hess und nun plötzlich über ihn hergeht?

Hat das „betrogene" Volk Klage erhoben gegen den
„Schlofer?" Nein, denn die Belastungszeugen entstammen
zum grössten Theil den hohen und höheren Kreisen. Die

*) Aus „Strassburger Neueste Nachrichten" No. 62 v, 14. März 1894,
aweites Blatt. —

Psychibche Studien. April 1894. 14


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1894/0217