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210 Psychische Studien. XXI. Jahrg. 4. Heft (April 1894.)
Medizinalbehörde hat, falls Jost ein Betrüger ist, ihre volle
Pflicht nicht erfüllt, da sie nicht sofort zugeschlagen hat
und ihn jahrelang „betrügen" Hess*
Gehen wir näher auf das Zaberner XJrtheil ein.
Wie wir bereits gestern meldeten, wurde Jost wegen
6 Vergehen des vollendeten Betruges und 3 Vergehen des
versuchten Betruges, ferner wegen eines Vergehens gegen
§ 175 des Strafgesetzbuches zu einer Gesammtgefängniss-
strafe von 1 Jahr und 4 Monaten, sowie zu einer Geldstrafe
von 900 Mark verurtheilt, an deren Stelle im Falle der
Uneinbringlichkeit 90 Tage Gefängniss. Von der Anklage
des Betruges zum Nachtheil des Gastwirthes Diebold wird
Jost freigesprochen. Ebenso von der Anklage betr. § 175
gegen Urban. Die Angeklagten Dr. Grosse und Frau* Wolf
werden wegen Beihilfe, die sie dem Angeklagten Jost in
5 Fällen des vollendeten uud 3 Fällen des versuchten Betruges
geleistet haben, zu einer Geldstrafe von 325 Mark
ev. 32 Tagen Gefängniss und 105 Mark ev. 11 Tagen
Gefängniss verurtheilt. Die Angeklagten Urban und Auf-
Schneider werden unter Aufhebung des Haftbefehls von der
Anklage eines Vergehens gegen § 175 des Strafgesetzbuches
freigesprochen. Von den Kosten des Verfahrens haben
Jost 8/10, Dr. Grosse und Frau Wolf je 1,10 zu tragen.
In der Begründung des Urtheils geht der Gerichtshof
eingehend auf die Lebensgeschichte des Jost ein und schildert
genau sein Verfahren bei den Consultationen. Jost behaupte,
dass er Krankheiten im Schlaf erkenne. Diese Behauptung
des Angeklagten widerspreche dem gesunden Menschenverstand
und allen physiologischen Erfahrungen. Die
Wissenschaft scheidet alles Wunderbare und Uebernatürliche
aus. — Sowohl die Charcof sehe Schule als die Bernheim'sehe
in Nancy lehren, dass übernatürliche Erscheinungen in der
Hypnose nicht vorkommen, und daher sei die angebliche
Hellseherei Fabel. Dei Zeuge v. Langsdorf habe unsinnige
Aussprüche gethan von dem Geist eines grossen verstorbenen
Arztes, welcher in den Jost während des hypnotischen
Schlafes gefahren sei. — Major Klosterfelde sei das Opfer
einer Täuschung.
Es seien wesentliche Anhaltspunkte vorhanden, dass
Jost bei seinen Consultationen nicht geschlafen habe. Sehr
auffallend sei es, dass Jost sich der Beobachtung der
Experten absichtlich entzogen habe. Die Probe im Gerichtssaal
habe Prof. Fürstner veranlasst, zu erklären, dass
er die Hypnose des Jost nicht für richtig ansehe. Die
Beobachtung des Auges habe dies ergeben, auch habe Jost
eine willkürliche Bewegung dabei gemacht. Dann sei auch
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