http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1894/0220
242 Psychische Studien. XXI. Jahrg. 4. Heft. (April 18Ö4.)
Jost für jeden Fall des vollendeten Betrugs zu 6 Wochen
Gefängniss und 1U0 Mark Geldstrafe, des versuchten Betrugs
m 3 Wochen und 100 Mark verurtheilt.
Der Angeklagte Dr. Grosse habe Kenntniss von den
betrügerischen Vorgehen gehabt und durch sein Rezepteschreiben
Beihülfe geleistet. Mildernd sei der Umstand,
dass sein geistiges und moralisches Unterscheidungsvermögen
etwas gemindert sei. Das Gericht erkenne daher wegen
Beihülfe in 5 vollendeten und 3 versuchten Betrugsfällen
auf je 50 resp. 25 Mark Geldstrafe.
Frau Wolff habe ebenfalls als intelligente Frau gewusst,
dass Jost Schwindel treibe. Mildernd trete ihre pekuniäre
Abhängigkeit von ihrem Onkel, in dem sie den Wohlthäter
ihrer Familie erblicke, hinzu. Das Gericht erkenne auf
5x15 und 3x10 Mark Strafe für sie.
Wie bereits gesagt, wurde Jost in der Anklage wegen
widernatürlicher Unzucht im Falle Urban freigesprochen.
Im Falle Aufschneider wurde er zu einem Jahre Einsatzstrafe
verurtheilt.
Wie bereits oben gesagt» wurde zu einer Gesammt-
strafe von 1 Jahr 4 Monaten erkannt, d. h. 2 Monate
weniger, als der Staatsanwalt verlangt hatte. — Die Untersuchungshaft
wurde Jost nicht angerechnet.
Revision ist seitens der Vertheidigung eingelegt worden.
Aber da wird es von den Herren Juristen heissen: —
„Roma locuta est, causa finita!" — Hätten wir die Berufung,
so würde die Vertheidigung das Zehnfache des Entlastungsmaterials
in der Schlofersache vorbringen können. Jetzt,
wo die öffentliche Aufmerksamkeit geweckt ist, strömt das
Material von überall zusammen und melden sich unzählige
Zeugen.
Aber würde auch da wieder nicht schlankweg in allen
Fällen Autosuggestion — Selbsttäuschung — vorliegen?
Das ganze lieben ist, wie viele Denker sagen, eine
Selbsttäuschung. —
Da dieser „Schlofer-Prozess" für das gesammte Volk
weit und breit von grösstem Interesse ist, so wird, wie
schon gesagt, derselbe morgen, Donnerstag Nachmittag, in
den Bureaux der „Strassburger Neuesten Nachrichten" als
Brochüre zur Ausgabe gelangen, und zwar in ausgedehnterer
Form, als dies in den Zeitungsberichten möglich
war. Näheres siehe Inserat. Die Brochüre ist in allen
Buchhandlungen und in Strassburg auch noch in den
Kiosken zu haben.*)
*) Das Büchlein ist inzwischen in einem rothen Umschlage mit
einer auf dem Titelblatte hochschwebenden Eule und dem Titel: —
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1894/0220