Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
21. Jahrgang.1894
Seite: 217
(PDF, 169 MB)
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Wittig: Ein hellsehendes Heilmedium im Kampfe etc. 217

s

beobachtet haben. Herr Prof. Dr. Fürstner will, wie aus
einem Berichte desselben hervorgeht, a priori behaupten,
dass Jost seinen magnetischen Schlaf nur heuchle, weil
einige wenige Zeugen (unter 200 etwa 5!) erklärt haben,
Jost scheine ihnen die Augen halb geöffnet und nicht
wirklich geschlafen zu haben.

„Wie ich höre, sind Sie, hochgeehrter Herr Professor,
ganz ebenso, wie Herr Professor Borrel in Zürich, dem
gegenüber der entschiedenen Ansicht, dass nur eine
genaue und längere Beobachtung im Stande ist, ein
sicheres Urtheil zu ermöglichen. Schon diese Erklärung
allein würde für den Angeklagten von unschätzbarem
Werth sein, denn sie macht es unmöglich« ihn auf Grund
desjenigen Materials zu verurtheilen, welches man bis
jetzt gegen ihn vorgebracht hat. Im Namen des Angeklagten
und seiner ganzen Familie, im Namen von
Hunderten, die (gleichviel ob mit Recht oder aus Irrthum!)
der festen Ueberzeugung sind, dass Jost sie nicht betrogen,
sondern ihnen geholfen hat, richte ich deshalb die inständige
Bitte an Sie, Ihre wissenschaftliche Autorität —
und zwar nicht zum einseitigen Vortheil des Angeklagten,
sondern lediglich zu Gunsten der Unparteilichkeit und
objectiven Gerechtigkeit — einsetzen und zu diesem Zwecke
als Experte vor dem Zaberner Tribunal erscheinen zu
wollen. Es wäre doch sicher eine Ungeheuerlichkeit,
wenn man den Angeklagten verurtheilen wollte, ohne die
Experimente und Beobachtungen vorzunehmen, weiche
zur Urtheilsbildung unentbehrlich sind. Mit anderen
Worten: Nur Ihr negatives Gutachten wird in erster
Linie erbeten und des weiteren Ihre Anwesenheit bei
den Verhandlungen zu dem Zwecke gewünscht, damit
Sie gemeinschaftlich mit den Strassburger Experten ein
Urtheil darüber abgeben, ob sich auf Grund der zu
hörenden Zeugenaussagen mit irgend welcher Sicherheit
eine Ansicht über Wirklichkeit oder Nicht-Wirklichkeit
des /Aschen Schlafes gewinnen lässt. Wie gesagt, will
die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage den Nachweis
eines Schwindels oder Betruges ohne jede fachmännische
Beobachtung auf Grund theoretischer Ansichten der
Strassburger Gelehrten führen.

„Ob die vielfachen 'Diagnosen aus der Entfernung4,
die nach zahlreichen vorliegenden Zeugnissen ernster und
gebildeter Männer bei Jost thatsächlich vorgekommen
sein sollen, wissenschaftlich möglich und erklärbar sind,
soll dabei zunächst gar nicht untersucht werden. Vor
Gericht werden glaubwürdige Personen über die That-


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