Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
21. Jahrgang.1894
Seite: 322
(PDF, 169 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1894/0330
322 Psychische Studien. XXI. Jahrg. 6. Heft (Juni 1894.)

aus der Grundanlage des Charakters entwickelt, eines echten
Zeitcharakters. Für diesen Charakter ist Chambige nicht
verantwortlich zu machen. Er hat ihn sich nicht gewählt,
er hat ihn empfangen. Also ist auch wohl die Consequenz
des Charakters nicht eine 'Schuld*. Wozu überhaupt mit
diesem dehnbarsten aller Begriffe operiren? Was uns hier
interessirt, ist der Charakter als Ausgeburt seiner Zeit, ist
das Schicksal, das sich dieser Charakter hat schmieden
müssen. U. s. w." (S. „Das Magazin für Liiteratur" Nr. 20
19. Mai 1894, Spalt-S. 631.) — So urtheilt Servaes in
seiner Studie zur Criminal-Psychologie über einen notorischen
Mörder, der im November 18b8 zu sieben Jahren Zwangsarbeit
verurtheilt und nach gemilderter fünfjähriger Ver-
büssung derselben im Gefängniss bei untadelhafter Führung
nunmehr zu bedingter Freiheit begnadigt wurde. Jost aber
hat nicht gemordet, sondern wirklich geheilt und Unzähligen
geholfen. Sollte es für ihn keine bedingte Freiheit, keine
Gnade vor Recht geben? Auch er erscheint uns als ein
Opfer seiner Charakter-Anlage und der so oft der Natur
des Menschen widerstreitenden Interessen der Arzneikunde
und Juristerei, welche von ihren einmal eingenommenen
Standpunkten aus geurtheilt und gerichtet haben. So wie
dem „Schiefer von Dorlisheim" dürfte es nun fast jedem
unserer Medien vor Gericht mit solchen sachverständigen
ärztlichen Zeugen, die ex officio Gegner des Magnetismus
und Mediumismus wären, und unter den bestehenden
GeseUesparagraphen ergehen. Gauklern, wie z. B. der
Gesellschaft von Antispiritisteu in Breslau (vergl. „Psych.
Stud.*': Mai-Heft 1894 S. 278 ff.), welche ihre geringe Steuer
dafür zahlen, ist öffentlich erlaubt, was echten Medien vor der
Oeffentlichkeit polizeilich und richterlich verboten, oder als
grober Unfug bestraft wird, wie die Spukvorgänge beim
Knaben Wolter in Resau. Wir haben sonach keine öffentliche
Freiheit mehr des Glaubens und Bethätigens dieser unserer
spiritistischen und medialen Veranlagungen in Deutschland,
wenn uns zum absichtlichen Betrüge gestempelt wird, was
psychologische und physiologische Naturveranlagungen
aussergewohnlicher Art sind. Es ist noch ein Glück, dass
bei uns wenigstens noch zum Theil gilt, was in England ein
allgemeines Recht ist und in dem Spruche gipfelt: — „My
house is my castle", d. h. „Mein Haus ist meine Burg".
Privat-Seancen sind noch nicht verboten; aber auch da
hinein greift der rächende Arm des Staatsanwalts, sobald
sich ein Denunciant findet, der sich dabei für betrogen
erklärt, wie in dem Falle Valeska Töpfer, und unsere Zeugen
für die Echtheit mediumistischer Phänomene finden vor


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1894/0330