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v. Huth: Kurzer Bericht über die übernatürlichen Ereignisse. 433
Solches ist in Kürze der Bericht über die übernatürlichen
Ereignisse, welche zur erwähnten Zeit in meinem
Heim stattfanden. Nur einen geringen Theil derselben habe
ich aufgezeichnet. Die zusammengerechnete Zahl derselben
dürfte nicht unter 500 gehen, ich habe es aber nicht nöthig
gefunden, alle zu beschreiben.
Mancher möchte vielleicht an der Wahrheit dessen
zweifeln. Doch jeder, der mich und meinen zurückgelegten
Lebenslauf kennt, wird mich sicherlich von der Beschuldigung
freisprechen, irgendwelche Lüge auszubreiten. Einbildung
konnte es nicht sein, denn dass mein Eigenthum zerschlagen
und verdorben wurde, bekam ich genugsam sowohl zu sehen,
wie zu hören. Das eine oder andere geschwollene und verwundete
Gesicht dürfte auch dagegen zeugen. Ein böswilliger
Mensch konnte es auch nicht bewerkstelligen, denn
oft war ich allein im Zimmer, wenn solches geschah, und
vieles davon hätte ein einzelner Mensch gar nicht ausführen
können. Was mich betrifft, so bin ich bereit, wenn es
gefordert wird, mit meinem Seligkeitseide die Wahrheit von
dem zu bezeugen, was ich geschrieben habe, und ich werde
mit Leichtigkeit viele unverwerfliche Zeugen herbeischaffen
können, welche die Ereignisse mit ansahen und mit ihren
Eide das Gesehene bestätigen wollen. Zeugnisse von einigen
wenigen finden sich hier unterschrieben.
Carlshamn im Juli 1878.
D. C Lengqvist, Gerbermeister.
Zeugnisse: —
Unterfertigter war im Jahre 184 i in Dienst in Asarum
bei dem dort wohnhaften Slagter A. M. Lengqvist, in dessen
Medium (hier das Kindermädchen) suggestiv einschüchternd eingewirkt
und ihren aufgeregten Nerven- und Seelenzustand beruhigt haben aus
innerer Furcht vor einem über sie Gewaltigen. Auch wenn sie nicht
im Zimmer, sondern ausserhalb desselben, aber doch immer in gewisser
Nähe desselben war, konnte sie mit ihrer immensen Kraft spukhaft
fernwirken durch geschlossene Thtiren, Wände und Sehränke hindurch.
Es ist schade, dass in dieser Richtung keine genaueren Untersuchungen
stattgefunden haben, und dass keine weiteren Mittheilungen über das
Verbleiben dieser Person mehr zu erlangen sind. Es dürfte aus diesen
Berichten sattsam erhellen, dass es sehr wohl Personen giebt und
ehedem gegeben hat, welche sogenannter Zaubereien und Hexereien
guter wie schädlicher Art fähig gewesen sind. Dass man sie dieser-
halb mit keinem päpstlichen Hexenhammer niederzuschlagen, sondern
nur psychologisch zu beeinflussen und zu bewältigen braucht, dürfte
ebenfalls in die Äugen springen. Bei uns befassen sich Polizei und Gerichte
noch immer mit dieser papstlichen Kur trotz ihres erklärten Ab-
scheus vor den mittelalterlichen Hexenprozessen und deren Strafge-
pfiogenheiten, wie wir im Fall Wolter zu Resau und im Lindenauer
Spukprozesse bei Leipzig es erlebt haben. — Der Sekx. d, Red,
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