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du Prel: Die mystischen Wurfgeschosse. 541
Hier und in vielen anderen Fällen finden wir also das
Stein werfen verbunden mit spiritistischem Apport, und es
zeigt sich zudem das charakteristische Merkmal, dass, wie
eben auch sonst im Spiritismus, das Phänomen auf Verlangen
des Experimentators eintritt. Der bereits erwähnte
Aschauer beim Spuk auf dem Münchhofe sagte zu einem
Fremden: — „Was wurden Sie denn urtheilen, wenn diese
Schüssel ohne unser Zuthun von hier auf die entgegengesetzte
Seite geworfen würde?" — Er hatte kaum ausgesprochen,
als die Schüssel davonflog und der Fremde betreten
schwieg,1)
Bei dieser Möglichkeit eines Verkehrs mit den intelligenten
Urhebern haben wir also ein untrügliches Mittel, den spiritistischen
Charakter des Spuks festzustellen, indem das eine
oder andere Phänomen verlangt wird, welches jede nnnsch-
liche Thätigkeit ausschliesst, sei es nun ein Apport, oder
eine physikalisch unmögliche Wurfkurve, oder eine ähnliche
Leistung, Weil aber zu solchen Untersuchungen nicht etwa
die allein competenten Spiritisten berufen werden, sondern
Gensdarme und Juristen, die dem Problem völlig hilflos
gegenüberstehen, so ist es kein Wunder, dass regelmässig
Beurtheilungen zu Stande kommen und durch die Presse
Verbreitung finden, bei denen man sich wahrlich nur
denken kann: —
Man kann sich das Gehirn verrenken,
Wie man die Bein* sich verrenkt
Aber auch die Gefahr ungerechter Verurtheilungen liegt
unter diesen Umständen vor. Wir haben nämlich bei
Phänomenen dieser Art immer zu bedenken, dass sie sowohl
animistisch, als spiritistisch sein können, d. h. dass sie —
und das gilt auch von der Bewegung lebloser Gegenstände
— entweder durch die bewussten Kräfte unsichtbjj&r
AgenteaT^der durch die^unbewussten Kräfte lebender
Agenten 7Ji Stapft Irnmrflftp IrnnnPiij im Ifttzt.ftrftn FW11
meistens nur abgeschwächt und oft verbunden mit einem
ekstatischen Zustande des Agenten. Diese Analogie ist nach
der spiritistischen Theorie eben einer der Beweise für die
Annahme, dass die unsichtbaren Urheber verstorbene
Menschen sind; denn die abnormen Kräfte der Lebenden
sind die normalen Kräfte der Verstorbenen. Ist nun aber
das Phänomen animistisch, d. h. ereignet es sich immer nur
in Anwesenheit eines Mediums, so wird der anwesende
Jurist, wenn er im Spiritismus und Somnambulismus nicht
bewandert ist, dieses Medium, welches die blosse Bedingung
*) „Sphinx." VII. 237.
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