Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
21. Jahrgang.1894
Seite: 558
(PDF, 169 MB)
Bibliographische Information
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558 Psychische Studien. XXI. Jahrg. 11. Heft. (November 1894.)

ich erwiderte, dass ich gern bereit wäre, einen zwanzigtägigen
Schlaf zu suggeriren, wenn ich selbst Arzt wäre,
und wenn der behandelnde Arzt nicht selbst gesagt hätte,
der Tod könne jeden Augenblick eintreten. Ich bat das
Fräulein, in der Hypnose ihr eigenes Heilmittel anzugeben,
nachdem sie doch erst vor Kurzem einem Eisenbahn-Beamten
auf diese Weise geholfen habe. Und jetzt geschah das
Räthselhafte, was die Aerzte so gerne als Schwindel hinstellen;

— die Hypnotisirte sprach von sich in der dritten Person
ungefähr Folgendes: — ,Die Kranke ist nicht körperlich,
sondern seelisch leidend. Man gebe ihr zwei bis drei
Percent Morphium-Injectionen, wecke sie in zwei Stunden,
gebe ihr dann acht Tropfen Belladonna und zwinge sie,
wenn es nicht anders geht, zur vollständigen Ruhe/" —
Die letzte verhängnissvolle Hypnose, die in Anwesenheit
des Dr. Vragassy stattfand, schilderte Neukom folgender-
maassen: — „Die Seance hätte nach dem Souper stattfinden
sollen. Das Fräulein drängte jedoch darauf, schon vor dem
Nachtmahl hypnotisirt zu werden, und nun geschah das
Entsetzliche, Vielbesprochene. Ich befragte sie über den
Zustand meines lungenkranken Bruders, über den sie sich
in der oft citirten Weise zur grössten Verwunderung der
Anwesenden äusserte. Der letzte Satz lautete wörtlich wie
folgt: — ,— In vielen Fällen hilft die Na ..— Die letzte
Silbe des Wortes 'termeszet' (Natur) vermochte sie nicht
mehr auszusprechen. Erst kam ein heftiges Niesen, dann
fiel der Kopf zurück, und die Seele des unglücklichen
Mädchens war für immer aus dem Körper entflohen. . .

— (Wiener „Neue freie Presse" vom 5. Oktober 1894,
Abendblatt.) —

f) Zum Verbote des Hypnotismus und
Mediumismus durch die königl. sächsischen
Behörden und Magistrate. — Das Verbot des
Stadtraths zu Meerane, das wir im Oktober-Heft 1894
S. 510 ff. brachten, stützt sich jedenfalls auf das Verbot
des königlichen sächsischen Ministeriums des
Innern auf Grund des vom Landes-Medizinal-
Collegium vorgeschlagenen und empfohlenen Verbotes
öffentlicher hypnotischer Vorstellungen, wie
sie ihrer Zeit von Hansen und seinen oft ungeschulten
Nachahmern geübt wurden, ohne deren Uebung aber
bekanntlich heute noch kein damals von den Aerzten
hartnäckig bestrittener „Hypnotismus mit seinen Heilwirkungen
" existirte. — Auch der Rath der Stadt Leipzig
erliess bekanntlich „Auf höhere Anordnung" eine Bekanntmachung
gegen Veranstaltung öffentlicher hypnotischer


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