Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
22. Jahrgang.1895
Seite: 35
(PDF, 153 MB)
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Wittig: Der Prozess Czynski in München.

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drei Tage beanspruchen. Als Sachverständige sind
Prof. Dr. Grashey-Mnuchen, Dr. Preyer- Berlin, Dr. Ludwig-
Breslau, Dr. Fuchs-Bonn und der praktische Arzt
Dr v. Sehrenck-Notzing in München geladen. — Telegramm,
Wien, 17. Dez^ir^er 1894: — Der auf morgen anberaumte
Prozess gegen Stanislaus Warseiski, welcher in den Prozess
gegen den Sprachlehrer Gzeslaw Czynski verwickelt ist, ist
wegen der in München gegen Czynski stattfindenden Verhandlung
auf unbestimmte Zeit vertagt worden. — (Berliner
„National-Zeitung" Nr. 678 v. J7. Dezember in Verbindung
mit dem „Leipziger Tageblatt" v. 18. Dezember 1894.) —

Inzwischen ist dieser Prozess, zum Theil unter Ausschluss
dar Oeffentlichkeit, zu München am 20. Dezember
beendet worden. Wir entnehmen ihm nur, dass nach
glänzender Verteidigung des Angeklagten durch Rechtsanwalt
Bernstein das dem Hypnotiseur Czeslarv Czynski
zugemuthete Verbrechen wider die Sittlichkeit
durch Hypnose, trotz dreier Gutachten der Sachverständigen
Prof. Dr. Grashey zu München, des Dr. v. Schrenck-
Notzing daselbst und des Prof. Preyer in Berlin, die sich
für dessen Wahrscheinlichkeit aussprachen, während
Prof. Dr. Hirt in Breslau die Möglichkeit einer solchen
That bestritt, weil dem Angeklagten eine verbrecherische
Manipulation dabei nicht nachzuweisen sei, von den
Geschworenen ebenfalls verneint wurde, das Urtheil ihn
also davon freisprach, aber ihn wegen Anmaassung eines
öffentlichen Amtes (fingirter Trauung) und wegen Gebrauchs
einer gefälschten öffentlichen Urkunde unter mildernden
Umständen zu drei Jahren Gefängniss und fünf Jahren
Ehrverlust verurtheilte, da er eine gemeingefährliche Persönlichkeit
sei und eine niedere Gesinnung dabei an den
Tag gelegt habe. — Der Verurtheilte hat sofort gegen dieses
Urtheil des Schwurgerichts Revision beim Reichsgericht
beantragt. Für unsere Leser ist nur noch von Interesse,
dass die Frau Baronin von Zedlitz-Neukirch bei ihrer Vernehmung
über ihr Verhältniss zu Czynski, der es nicht auf
ihr Vermögen abgesehen gehabt habe, wie ihr Bruder und
Pflegevater behaupteten, die vielmehr ihre und seine Verfolger
nur wegen angeblicher Sicherstellung ihres grossen
Vermögens geworden seien, dieselbe Dame ist, welche den
Seancen der Mrs. SE. (s. ,,Psych. Studien" November-Heft
1893 S. 52J ff.) mit Czynski anonym und verschleiert beiwohnte
, und dass sie in ihrem Verhör unter anderem darüber
aussagte: — „Ich reiste später einmal (nach etwa achttägiger
magnetischer Behandlung durch den Angeklagten), einer
Einladung folgend, zu einer spiritistischen Sitzung nach

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