Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
22. Jahrgang.1895
Seite: 86
(PDF, 153 MB)
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8U Psychische Studien. XXII. Jahrg. 2. Heft. (Februar 1895.)

standekommen ganzer Formmaterialisationen ausreicht, so
kann ich, da ich selbst nicht bei der verhängnissvollen
Sitzung und der angeblichen Entlarvung der Frau W. in
Paris anwesend war, selbstverständlich kein Urtheil fällen.

Hat die Frau, die bisher selbst bei ihren Feinden und
Concurrenten den Ruf eines vorzüglichen Mediums genoss,
zum Betrüge gegriffen, selbst nur um die Sitzungen in die
Länge zu ziehen, oder „pour corriger la fortune", so würde
ich keineswegs bedauern, dass sie der Strafe öffentlicher
Entlarvung veifallen ist. Da es sich aber zur Evidenz
herausgestellt hat, dass ihr Begleiter Mr. Macdonald weder
direct, noch indirect eines Mitbetruges dabei zu zeihen ist, so
geht daraus hervor, dass die hierher gelangten, sich in jeder
Beziehung widersprechenden Berichte wohl auf Entstellung
und Umdeutung beruhen, üb dieselben in toto falsch sind,
kann ich, wie gesagt, nicht beurtheilen und vermag ich
deshalb weder zu behaupten, noch zu bestreiten.

Das Medium selbst habe ich seit deren Rückkehr nicht
gesehen. Meine Enttäuschung über die verfehlte Mission
und den mir zugefügten Schaden persönlicher Natur*) machen
sich noch zu sehr fühlbar, um nicht ungerecht zu werden.
Ueberdies cui bono? Hat sie betrogen, so wird sie es mir
am allerwenigsten gestehen; ist sie schuldlos, so kann ich
die Oontra-Meinung, die man von ihr hegt, nicht umstossen.
Ist abfälliger Betrug auf die Einwirkung feindseliger Elemente
unter den an der Sitzung betheiligten Anwesenden sowohl,
als excarnirter Geistwesen, (unter denen sich oftmals Gelichter
befindet und zudrängt, mit dem wir uns scheuen
würder, anderweitigen Umgang zu pflegen,) zurückzuführen,
so fehlt mir dafür der Beweis. Wenn ich mich aus Erfahrung
zu der Folgerung berechtigt fühle, dass von solchen
Wesen, auf Grund feindseliger Gefühle, die dieselben gegen
ein fremdes Medium hegen, zu dem Behufe, dasselbe als
Betrügerin zu brandmarken, hier Paraphernalien apportirt
werden können, wie ja unter entgegengesetzten Umständen
auch der Apport von Blumen, Früchten und verwandten
Objecten stattzufinden vermag, so liegt es mir fern, zu
behaupten, dass dieses bei dem erwähnten Anlasse der Fall
war. Denn zu behaupten, was ich nicht weiss, steht in
krassem Widerspruch mit meinen bisherigen Bestrebungen,
selbstloses Zeugniss abzulegen für die Wahrheit transscen-
dentaler Kundgebungen, deren Urheber sich selbst als der

a) Herr Handrich hatte sie bekanntlich einem Berliner Cirkel als
ein in Amerika bislang des allgemeinen Vertrauens gewürdigtes
Medium empfohlen» — Der Sekr. d. Red,


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