Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
22. Jahrgang.1895
Seite: 87
(PDF, 153 MB)
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Handrich: Pro et contra Mrs. Williams.

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materiellen Sphäre entrückte Geistwesen bezeichnen. Wo
aber die Grenze zwischen „Animismus" und „Spiritismus",
zwischen wirklichen Offenbarungen von Seiten unserer verstorbenen
Angehörigen, oder aber blosser Uebertragung
durch die Controlwesen liegt, die oftmals sich fälschlich
für die ausgeben, mit denen sich unsere Gedanken beschäftigen
, das fest zu bestimmen, ist bisher noch keinem
Sterblichen zu Theil geworden.

„Dii penates, Dii lares". (D. h. die Götter sind sowohl
Schutzgeister des Hauses, als auch spukhafte Wesen desselben.)
Ohne Offenbarung keine Religion. Diese Darstellung ist
die Quintessenz meiner Erfahrungen und meiner Stellungnahme
gegenüber den Medien im Allgemeinen und der
erwähnten .Frau Williams im Besonderen.

Brooklyn, N. Y., d. 24. Dezember 1894.

Hermann Handrich.

Nachschrift des Sekretärs der Redaction. — So eben lese
ich eine briefliche Mittheilung vom 31. Dezember 1894 des
Sehr Ehrenwerthen Richters JDailey zu Brooklyn, N. Y.,
an den Herausgeber des Londoner .,Light" in dessen Nr. 732
v. 19. Januar er. pag. 29, worin von Mr. Macdonald, dem
Begleiter der Mrs. Williams nach Paris, berichtet wird,
dass er ihm und später einer Zuhörerschaft von circa sechzig
Personen öffentlich die volle Wahrheit über die behauptete
Entlarvung, so weit sie ihn mit betreffe, aussagen zu wollen
erklärt habe. „Er sagte mir, dass es eine Thatsache sei,
dass Mrs. W. zur Zeit der betreffenden Entlarvung,
wenigstens zum Theil, in Männerkleidung erschien, und dass
ihre Augengläser in ihren Schuhen vorgefunden wurden/'
— Das letztere würde jedoch noch nicht viel gegen sie
beweisen, wenn ihr der Rock, wie sie behauptet, vom Leibe
gerissen worden wäre, und weil der Klemmer sehr leicht
von selbst in ihren Schuh hinabgeglitten sein könnte. Doch
glauben wir in diesem Falle einmal den sonst gut beleumundeten
Zeugen mehr als dem Medium. Wenn aber der
Sehr Ehrenwerthe Richter auch weiterhin die Angriffe auf
die Pariser Bloszsteller dieses fürchterlichen Betruges von
Seiten gewisser Spiritualisten perhorrescirt, so müssen
wir doch immer noch diese Vertheidiger eines Mediums in
soweit in Schutz nehmen, als sie dabei nur die gewaltsame
Art und Weise eines solchen Vorgehens, das immerhin
uneivil und inhuman selbst gegenüber einer verbrecherischen #
Dame bleibt, wie es die Polizei kaum thut, und erst recht
brutal gegenüber einem echten und nur verkannten Medium
gewesen sein würde, wofür doch auch genug Fälle von


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