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416 Psychische Studien. XXII. Jahrg. 8. Heft. (September 1895.)
publicirte der Verwalter den zum letzten Mal die Wahrheit
ihrer Aussagen Betheuernden folgendes Urtheil: —
„In Hexensaehen des Detlef Pascha und Genossen,
„Kläger, wider Hinrich Marckmann und die Schwestern
rLene Paschen und Friederike Paschen, Beklagte, werden
„die Beklagten von dem Hoch- und Wohlgeborenen Grafen
„und Herrn Christoph Grafen von Rantzau, Herrn auf
„Schmoel, Hohenfeld und Oevelgönne, und zwar Hinrich
„Marckmann nicht wegen Hexerei, sondern wegen begangener
„Unsittlichkeit, die er freiwillig eingestanden hat, Lene
»Paschen und Friederike Paschen aber wegen verübter
„Hexerei, Verleugnung Gottes und anderer schwerer Uebel-
„thaten, welche sie zu öfteren Malen und noch heute kurz
„vor Publicirung dieses Urtheils freiwillig, ungezwungen
„und ungedrungen(?) bekannt haben, hiermit von dem
„Leben zum Tode und mit Feuer zu verbrennen verurteilt
. — Von Rechts Wegen! — Publicatum Oevelgönne
„den 30. Juni 1686. Christoph Graf von Rantzau? —
Nach Publikation dieses Urtheils sind die drei Angeklagten
nach der Richtstätte geführt, dort erwürgt und
verbrannt worden.
„Während dies auf Oevelgönne geschah", — berichtet
unser Gewährsmann, Herr M. Thordsen weiter, — „wird von
dem Verwalter Augustin Thein auf Schmoel der Hexenprocess
gegen fünfzehn Personen auf ähnliche Weise und nur mit
dem Unterschiede instruirt, dass keine Wasserprobe vorgenommen
wurde. Von dem Bedienten Hinrich Hardert auf
Schmoel wurde nämlich die Meta Schlans angeschuldigt, seine
Frau krank gemacht und eine Menge anderer Missethaten verübt
zu haben. Namentlich sollte sie an zahlreichen, in Todendorf
vorgekommenen Sterbefällen die Schuld tragen. Meta Schlans
bekannte nach stattgehabtem Verhör und ernstlicher Bedrohung
sich der Hexerei schuldig und denuncirte ihrerseits
fünf andere Personen als Hexen und Zauberer, darunter
ihren eigenen Vater! Diese fünf, sofort in Untersuchung
gezogen, beschuldigten wieder Andere, sodass die Zahl der
Inquisiten auf fünfzehn anwuchs. Sämmtliche Angeklagte
bekannten sich theils freiwillig, theils nach Anwendung
gelinder Pein (wie es in dem Protokolle heisst, nachher aber
anders befunden wurde,) der Hexerei schuldig. Vier
Hufner zu Matznitz wurden an zwei Tagen nach einander
der Folter unterworfen,. erst am dritten Tage brach ihr
standhalter Muth.
„Der Teufel war auch in diesen Fällen den Angeklagten
als Hund, Katze, Krähe, als alte Frau, als Junge mit
borstigem Antlitz und Katzenfüssen erschienen, einer Anderen
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