Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
22. Jahrgang.1895
Seite: 417
(PDF, 153 MB)
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Thordsen: Graf Rantzau als Henker.

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abwechselnd als Pastor und in Gestalt ihrer Schwiegermutter,
einem Hufner als ein schönes Mädchen. Sämmtliche Angeklagte
haben braune Körner vom Teufel erhalten und
durch Ausstreuen derselben Menschen und Vieh krank
gemacht und getödtet. Eine Frau Bäntzen wurde beschuldigt
, die beiden Kinder des Verwalters Thein umgebracht
zu haben. Ein gewisser Hans Lütje wollte die Hexerei in
Gestalt eines Wolfes, welche er durch Anlegung eines vom
Teufel erhaltenen Zauberriemens angenommen hatte, getrieben
und in dieser Gestalt sein eigenes Lamm zerrissen haben.
Viele der Angeklagten waren geständig, auf einer Katze,
einem Hunde, Fuchsschwänze, Esel u. s. w. nach dem Blocksberge
geritten zu sein, wo sie schwarze Fische und Kräuter
gegessen, getanzt und gesungen hätten. Einer von ihnen
gestand auf der Folter, er wäre Lieutenant des Teufels
und Sänger auf dem Brocken gewesen. Dem Angeklagten
Peter Möller erschien der Teufel, als er von der Folterbank
gehoben wurde, um ihn zur Standhaftigkeit zu ermahnen.
Während der Marter hatte sich der Teufel in Möllert
Strümpfe verkrochen. Die Meisten hätten einen Bund mit
dem Teufel geschlossen, trotzdem wollen sie das Hexen von
Anderen erlernt haben, und oft sei es ihnen in Butterbrod
u. s. w. von ihren Eltern und Verwandten eingegeben
worden. — Graf und Gräfin Rantzau waren bei vielen
Verhören zugegen, aber den Angeklagten einen Vertheidiger
zu bestellen, fiel Niemand ein.

„Am 27. März begann die Untersuchung, und am
23. April (doch wohl erst 1687?) wurden Meta Schlang
Hans Lütje, Silke Nippe und Engel Otte 'wegen Hexerei,
Verleugnung Gottes und anderen schweren Uebelthaten vom
Leben zum Tode, mit Feuer zu verbrennen, verurtheilt., —
Nachdem diese Vier gebeichtet und communicirt, sodann
verurtheilt und 'gew ärgert' worden, verbrannte man sie auf
dem Scheiterhaufen. Am 11. Mai erfolgte gegen die übrigen
elf Inquisiten ein gleiches Urtheil, welches in derselben
Weise vollstreckt wurde, jedoch mit einer Ausnahme, üeber
Claus Stötteroge nämlich, welcher nach ausgestandener Folter
entflohen war und bei seiner Wiederergreifung in der Verzweiflung
zwei Knechte mit einem Beile verwundet hatte,
erging ein noch schwereres Gericht: vor dem Verbrennen
wurden ihm beide Hände abgehauen, und die abgehauenen
Hände wurden an einen Pfahl genagelt. —

„Bald nach der Hinrichtung erhob der herzogliche
Obersachwalter Johann Crane gegen den Grafen Rantzau
Anklage, weil er mehrere Personen als Hexen 'tumultuarie
hinrichten lassen'. Der Graf vertheidigte sich unter Bezug-

Paychigche Studien. September 1895. 27


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