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418 Psychische Studien. XXII. Jahrg. 9. Heft. (September 1895.)
nähme auf die Bibel und Ettinger'a 'Hexenkapelle', er habe
in die abscheulichen Missethaten nur ungern Einsehen gethan
und sei erst, nachdem er sich mit frommen und unterrichteten
Männern in Lübeck fleissig berathen, vorgegangen. Die
Missethäter wären auch nur gelinde torquirt worden, da er
die härteren Grade der Tortur anzuwenden verboten habe.
Es half dem Grafen indess nichts, der fiskalische Process
ward gegen ihn eingeleitet. Gegen die vom Landgericht an
ihn erlassene Citation legte der Graf die Appellation an das
Reichskammergerieht (zu Wetzlar) ein. Die Appellation
wurde aber für nichtig erachtet und Termin zu einer ausserordentlichen
Sitzung des Landgerichts auf den 26. Juni 16Ö8
zu Itzehoe angesetzt.
„In dem nun eingeleiteten Verfahren ergab sich, dass
die unglücklichen Angeklagten meistens fromme, einfältige
Leute gewesen waren, welche vor der Hinrichtung ihre
Unschuld betheuert hatten und nur durch Schreck und Pein
zum falschen Bekenntniss gebracht worden waren. Ferner
ergab sich, dass die Angeklagten vermittelst der Schnur,
des spanischen Stiefels und des Feuers gemartert worden
waren, ja sogar, dass der Graf in Person gegen sie den
Stock gebraucht und allen Vorstellungen der Prediger wegen
der Form des Processes und ihren Bitten um Aufschub der
Execution kein Gehör geschenkt hatte.
„Der auf den 26. Juni 1688 angesetzte Verhandlungstermin
wurde abeimals verschoben und die Sache endlich
vor das ordentliche Landgericht verwiesen, welches im Jahre
1690 zu Flensburg gehalten wurde und den Grafen zu einer
Strafe von 6000 Thalern verurtheilte, welche dann nebst
den Processkosten von seinen Gütern beigetrieben worden
sind." —
Hierzu bemerkt die Redaction des „Neuen Blattes"
Nr. 16, Jahrg. XXIV, 1893 S. 252 in einer Anmerkung:
— ,,Zu bemerken ist hier noch, dass die holsteinschen Grafen
Rantzau aus Sachsen stammten und die Linie Schmoei, von
welcher in diesem schmachvollen Processe die Rede ist,
durch Kaiser Sigismund in den deutschen Reichsgrafenstand
erhoben wurde, was später auch mit einer anderen Linie
durch Kaiser Karl VI. geschah. — Wie dergleichen Herren
mit ihren armen Hörigen in den Feudalzeiten verfahren
konnten, davon ist der Process ein überzeugendes Beispiel I
— Die Redaction [von A. II. Payne in Leipzig.)*) —
*) Ein Nachkomme jenes adligen Hexenrichters ist in unserem
Artikel: — „Eine wunderliche Spukgeschichte auf Gut Ascheberg in
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