Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
22. Jahrgang.1895
Seite: 522
(PDF, 153 MB)
Bibliographische Information
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522 Psychische Studien. XX1F. Jahrg. 11. Heft. (November 1895.

um das Pfarrhaus. Die spiritistische Presse bemächtigte
sich des Falles und versuchte nachzuweisen, dass die Steine
entweder direct durch Geisterhände geworfen würden, oder
mindestens durch die von Medien. TTeberhaupt sollen dergleichen
Vorkommnisse in der Gegend nichts Seltenes sein.
Einige Jahre zuvor hat in einem Nachbardorfe von Hillers-
leben ebenfalls ein Steinregen stattgefunden; es wurde damals,
obwohl die Steine in der nahen Forst aufflogen und auf die
Häuser geschleudert wurden, auch kein Urheber ermittelt.
In Hillersleben haftete an den Steinen frische Erde, als
seien diese frisch aus der Erde gerissen. Aber nicht nur
die Dächer der Häuser wurden von den Steinen beschädigt,
sondern Alles, was ihnen entgegenstand. Die Fensterscheiben
wurden siebartig von kleinen runden Steinen durchlöchert.
Einmal beim Schweineschlachten im Pieper'schen Hause
stach man das Thier auf dem Hofe ab, als es plötzlich
derartig Steine zu regnen begann, dass alle Theilnehmer
schleunigst unter Dach und Fach retiriren mussten. Der
Ortsbewohner bemächtigte sich eine hochgradige Aufregung.
Es wurde auf die Entdeckung des Thäters eine Belohnung
von 50 Mk. ausgesetzt. Man rieth auf das Dienstmädchen
des Pfarrers, auf die Gesellschafterin der Pfarrersgattin und
auf dessen geistesschwache Tochter, ja, auf den Pastor selbst
Nun wird von der Anklage behauptet, die Arbeiter Franz
Zunft und Heinrich Bettmar hätten sich am Abend des
13. Mai widerrechtlich in das Pfarrgehöft geschlichen, um,
wie sie vorher äusserten, „den Schwarzen zu fangen!" —
Am 21. Juni wurden vor dem Schöffengericht in Neuhaidensleben
Zunft und Bettmar wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs
zu je einer Woche Gefängniss, Frau Bettmar,
Poet und Luthe wegen Beleidigung zu je 20 Mk. Geldstrafe,
event. 4 Tagen Gefängniss verurtheilt, den Beleidigten auch
die Publicationsbefugniss zugesprochen. Gegen dies Urtheil
legten sowohl der als Nebenkläger zugelassene Pastor
Klaunig als auch die Angeklagten Berufung ein. Heute ist
der Pastor Klaunig wieder als Nebenkläger zugelassen. Das
Zeugenverhör ist ein sehr umfangreiches, und es stehen in
demselben Eide gegen Eide. Die Urbeberschaft der Erscheinung
ist aber auch bis jetzt nicht festgestellt. Seit dem
15. Mai ist kein Stein werfen mehr vorgekommen. Auf
Grund der Beweisaufnahme wurde die Berufung der Angeklagten
verworfen. Auf die Berufung des Nebenklägers
wurde die Strafe wegen Beleidigung von 20 Mk. auf je
40 Mk. erhöht, betreffs des Hausfriedensbruchs die Berufung
des Nebenklägers aber verworfen. — (2. Beil. zum „Leipz.
Tagebl." Nr. 502 v. 17. Oktober 1895.) — Wir verweisen


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