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Kurze Notizen.
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freitag und die nächsten Tage während der Periode des
Abnehmens des Mondes besuchten ihn nicht weniger als
228 Personen, die Heilung verlangten; sie kamen zum
grössten Theil schon am Donnerstag an, denn die Procedur
hat Nachts 12 Uhr zu beginnen. Die Kinder, die an englischer
Krankheit leiden, (untersucht wird Niemand, der
Wunderdoctor glaubt, was ihm die Kranken sagen), werden
entkleidet und von ihm gestrichen. Dann schreibt er ihren
Namen auf einen Zettel, schneidet den Patienten vom
Wirbel drei Schnitte Haare und von den Nägeln an den
Fingern und Füssen je ein Stückchen ab, legt Alles in das
Papier und steckt dasselbe vor Sonnenaufgang im Walde
in eine junge Fichte, nachdem er in diese ein Loch gebohrt.
Mit einem Pflock wird das Loch wieder zugekeilt.*) Beim
Bestreichen der Patienten murmelt er religiöse Worte:
„Gicht, Gesicht und Fluss,
Ihr zieht in Jesu Namen aus;
Ihr zieht aus und nicht wieder ein,
Gott, Du wirst mein Helfer sein."
Dieses Sympathieheilverfahren darf aber nur vom Char-
freitag bis zum August während der Periode des Abnehmens
des Mondes ausgeführt werden. Bei Brüchen und den
übrigen Krankheiten werden den Leidenden Haare und
Nägel nicht abgenommen, gestrichen werden sie aber auch,
und der Zettel mit ihrem Namen wird von Petzoldt in
einen gewöhnlichen Ameisenhaufen, oder in einen solchen
unter einem Wachholderstrauch vergraben. Geld verlangt
Petzoldt für seine Dienstleistungen nicht, die Leute geben
solches freiwillig: 20 Pf., 50 Pf., Reiche auch \ Mk. Nach
dem Gutachten des medicinischen Sachverständigen, Herrn
Bezirksarzt Dr. Flinzer hier, ist darin, wie der Angeklagte
die Leute behandelt hat, eine Heilmethode nicht zu erblicken
, und es könne nicht davon die Bede sein, dass er
ein nach der Gewerbeordnung freies und erlaubtes Gewerbe
ausübe. Petzoldt wurde am 5. August v. Jrs. vom Schöffengericht
Elsterberg wegen Vergehen gegen die Polizeiordnung
vom 22. Juni 1661 zu einer Woche Gefängniss verurtheilt.
Dieses Urtheil wurde heute in zweiter Instanz vollinhaltlich
bestätigt; Petzoldt hat ausserdem die Kosten der von
ihm eingewendeten Berufung zu bezahlen. Der Gerichtshof
führte aus, man könne der Gesetzgebung nur dankbar
*) Vergl. „Psych. Stud." Januar-Heft 1885 S. 43 über „Heil-
zauher". Ferner über „Transplantation" August-Heft 1882 S. 343,
Januar-Heft 1885 S. 42, Juni-Heft 1886 S. 246 ff., Jimi-Heft 1891
S. 284, September-Heft 1891 S. 446, October-Heft 1891 S. 493. —
Der Sekr. d. Red.
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