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Dankmar: Johannes Paust, der Schwarzkünstler. 161
von Hohenheim, genannt Paracelsus (f 1541) und seine ganze
Schule, die beiden Cardanus und die beiden Helmont, Robert
Fludd (+ 1637) u. s. w. — sie alle glauben, jeder auf seine
Art und Weise, an Einwirkungen des Teufels und seiner
Dämonen. Es waren dunkle Jahrhunderte, in denen sich
des Menschen umwölkter Sinn auf trübem Hintergrund eine
sonderbare Welt mit seiner krankhaft erhitzten Phantasie
hinmalte; dichte Nebel lasteten auf ihnen, welche immer
dichter wurden.
In diesen Zeiten war es, als am 5. Dezember 1484 die
Bulle Innocenz VIII. erschien, — die Bulle „Summis
desiderantes", in welcher der Papst für gewisse Theile
Überdeutschlands, sowie für die Salzburger, Mainzer, Cölner,
Trierer Kirchenprovinz Jacob Sprenger, Heinrich Institor und
7. Gremper als „inquisitores hereticae pravitatis" aufstellt,
die Zauberei der Ketzerei gleichstellt und mit der Todesstrafe
belegt Also als Ketzer fiel der der Hexerei Beschuldigte
der kirchlichen Gerichtsbarkeit, als der seine
Nebenmenschen schädigende Zauberer dem weltlichen
Gerichte anheim. Die drei eben genannten Hexenrichter
stellten nun (1487) das maassgebende Hauptgesetzbuch für
die ganze Hexenperiode zusammen: — den „Malleus
Maleficarum", d, l. Hexenhammer;*) dieser sowohl, als die
1533 erschienene — „Peinliche Gerichtsordnung KarVs V." —,
belegt das Verbrechen der Zauberei mit dem Feuertode.
Auf Grund dieser Gesetzesvorschriften begann nun eine
wahre Jagd auf Hexen, die gefoltert und verbrannt wurden:
— Dieses Wüthen und Sengen und Einäschern dauerte
hauptsächlich bis zur zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
und forderte Hunderttausende von Opfern.**) Niemand wagte
an der Hexerei zu zweifeln, denn sonst war er schon eo
ipso dem Tode verfallen: — laut des Satzes, welcher dem
„Hexenhammer'' vorangesetzt ist: — „Haeresis est maxima,
*) Die genannte Bulle und den Hexenhammer findet man in ihren
Hauptstellen abgedruckt und ausführlich besprochen in Prof. Dr. G.
Roskoff'a: — „Geschichte des Teufels" IT, 222—292 and in C. Kiese-
wettert: — „Die Geheim Wissenschaften." II, 5, 473 ff. -
**) Die letzte „deutsche Reichshexe" ist Maria Renata Sängerin,
Subpriorin des Klosters Unterzell bei Würz bürg, welche wegen Be-
zauberung der Nonnen des Klosters am 21. Juni 1749 hipgerichtet und
aus besonderer Gnade des Bischofs nicht „eingeäschert*', sondern „bios"
enthauptet und deren Leichnam dann verbrannt wurde. Siehe darüber
das Protokoll des Abtes Oswald Loschert, abgedruckt in G. C. Horst9»
„Zauberbibliothek" III. 165 ff. Die Schweiz, und zwar der Canton
Glarus, hat die Ehre, die letzte Hexe zum Tode verurtheilt zu haben.
Am 18. Juni 1782 wurde Anna Göldi, Dienstmagd des Arztes Tschudi,
wegen Bezauberung dessen Kindes durch ein „überzuckertes Leckerli",
öffentlich enthauptet. —
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