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Proy: lieber Zauber und Zauberei. 429
auf Thiere, ja selbst auf die leblose(?) Natur
(die Vehikel z.B.)"; — und unter „Magiern, Zauberern
und Hexen" — „solche Personen, welche mit dieser
aussergewöhnlichen Willenskraft begabt und
mit den bezüglichen Praktiken vertraut sind."
Ich habe hier nur letztere Art magischen Wirkens im
Auge, die Zauberei, Hexerei im engeren Sinne, d. i. die
magische Willenseinwirkung auf den Nebenmenschen in
böser, schädigender Absicht, das maleficium, und es soll die
zu erzählende Begebenheit eine solche Abart magischen
Wirkens exemplificiren.
Der Fall nun, den ich zu berichten habe, ereignete sich
Anfangs der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts in dem
Städtchen Villach in Oberkärnten, im Hause meiner
Schwiegereltern, und es scheint als Opfer dieses „maleficiums"
die Schwiegermutter selbst ausersehen gewesen zu sein. Ich
habe dieselbe persönlich nicht mehr gekannt, da ich erst
ein Jahr nach ihrem Tode nach Villach kam; doch nach
Allem, was ich sowohl von ihren Bändern, als auch von
befreundeten und bekannten Personen in Erfahrung brachte,
muss sie eine nicht gewöhnliche Frau gewesen sein: —
lebhaften Temperamentes, voll Witz und Laune, dabei
unermüdlich emsig, umsichtig und praktisch, und doch von
ausserordentlicher Herzensgüte und Wohlthätigkeit. Ueber-
dies scheint sie, nach den mannigfachen Berichten meiner
Frau zu schliessen, auch medial veranlagt gewesen zu sein;
denn anders wüsste ich mir die vielen sonderbaren Erlebnisse
derselben, namentlich während ihrer Mädchenjahre)
nicht wohl zu erklären. Der Schwiegervater, Herr
Frz. R. . ., lernte sie bei seinem häufigen Geschäftsverkehre
mit ihrem Vater, Herrn /. T. . ßealitätenbesitzer und
Fleischhauer in Wernberg bei Villach, kennen und, da
Anna T... auch ein recht hübsches Mädchen war, Frz. R...
aber, welcher kurz vorher von seinen längeren Reisen und
Aufenthalten im In- und Auslande in seine Heimath
zurückgekehrt, ein ebenso gewandter als stattlicher junger
Mann war, so fanden sich die beiden jungen Leute bald
innig zu einander hingezogen, und es stand, da Frz. R. . .
nebenbei ein gutes Geschäft hatte und auch Hausbesitzer
in Villach war, einer ehelichen Verbindung derselben nichts
entgegen, die denn auch nach kurzem Brautstande Anfangs
1821 stattfand.
Alle Bedingungen zu einer recht glücklichen Ehe
schienen somit vorhanden zu sein, und doch sollte dieser
eheliche Himmel recht bald eine unliebsame Störung
erfahren. Es zeigten sich nämlich nicht gar lange nach der
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