Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 560
(PDF, 187 MB)
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560 Psychische Studien. XXIII, Jahrg. 11. Heft (November 1896.)

Der Verfasser sagt: — „Meine Hypothese erklärt mir,
je mehr ich sie prüfe, je mehr der bisher ungelösten
Räthsel." — Ich gratulire ihm zu dieser überraschenden
Wirkung einer einzigen Hypothese. Alle tieferen Kenner
der Geheimwissenschaft sind der Ueberzeugung, dass alle
gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen die Rathsel nur
vermehren, weil sie uns immer tiefer hineinführen in das
grosse Mysterium dessen, was da ist, was da war, und was
da sein wird.4*

Altenburg, im September 1896.

Oskar Mummert.

III. Abtheilung.

Tagesneuigkeiten, Notizen u. der gl.

Moderner Hexeiiprozess.

(Auszug aus einem von Prof. a. D. Dr. F. Mai er verfassten
Bericht des „Reutlinger General-Anzeiger" vom 3, 4. und

6. October 1896.)

Mittelalterlicher Hexenglauben bildete den
Hintergrund eines grossen Meineidsprozesses, welcher das
Schwurgericht in Tübingen am 1. und 2. October d. J.
besciiäftigte und wozu 47 Zeugen geladen waren. Auf
der Anklagebank sass der in der ganzen Umgegend (den
württembergischen Oberämtern Reutlingen, Tübingen, Rottenburg
, Herrenberg, Nürtingen, Urach und Münsingen) als
„Wunderdoctor" und ,,Hexenbanner* bekannte evangelische
61jährige JoIl Georg Speidel, Korbmacher und ,,Kräuter-
sammler", ehedem Schuhmacher von Belsen, Ober-Amt
Rottenburg, welcher beschuldigt war, seinen am 16. Mai d. J.
vor dem Schöffengericht zu Urach m der Beleidigungsklage
des Maurers Joh. Goller gegen die ! ebamme Katharine Maier
von Würtingen, Ober-Amt Urach, geleisteten Eid
wissentlich und vorsätzlich dadurch verletzt zu haben, dass
er damals aussagte, er sei in diesen (auf der rauhen Alb
an der von Reutlingen nach S. Johann führenden Strasse
gelegenen) Ort nur zwei Mal in das ihm befreundete
Goller'sche Haus gekommen, woselbst von Hexen und den
durch sie an Menschen und Vieh verursachten Krankheiten
niemals gesprochen und von ihm auch keine Heilung an
drei jungen Mädchen vorgenommen worden sei. Der
Angeklagte, der sich bei seiner Vernehmung in sehr


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