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568 Psychische Studien. XXIII. Jahrg. 11. Heft. (November 1896.)
Nachdem die Geschworenen die Frage 1 bejaht, Frage 2
verneint hatten, beantragte die Staatsanwaltschaft eine
Zuchthausstrafe von fünf Jahren und Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte auf zehn Jahre. Die Vertheidigung bat
mit Rücksicht darauf, dass durch den Meineid des Angeklagten
, der versicherte, Niemand beleidigt oder geschädigt
zu haben, thatsächlieh Niemandem ein Nachtheil oder
Schaden erwachsen sei, um eine erheblich mildere Strafe.
Das Urtheil lautete auf zwei Jahre Zuchtbaus (abzüglich
zwei Monate der Untersuchungshaft), Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte auf fünf Jahre und Tragung der Kosten.
Die in dem dichtgedrängten Zuschauerraum anwesende
Tochter des Angeklagten brach bei der Abführung ihres
Vaters in lautes Schluchzen aus. Der zwei Tage in Anspruch
nehmenden Verhandlung hatten auch zahlreiche
Vertreter der Universität und der Geistlichkeit beigewohnt.
Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer
Schwurgericht.
Nach Zeitungsberichten zusammengestellt
von Gr. C. Wittig.
Summum jus summa iniuria!
(Das höchste Kecht [iet oft] das grösste Unrecht.)
Uralter römischer Rechtsspruch.
L
Wie wir bereits im August-Heft er. unserer „Psychischen
Studien44 S. 416 ff. sub f) und g) über die „Spiritisten
zu Düsseldorf vor Gericht und Ehrengericht" unseren
Lesern das Wichtigste dieses denkwürdigen Streitfalls mit-
getheilt hatten, wurde Referendar Dr. Ewers vom Schöffengerichte
wegen einer thätlichen Beleidigung des Malers
Hecker durch eine Ohrfeige nur zu der geringen Geldstrafe
von 10 Mark verurtheilt; die Herren des Düsseldorfer
Psychologischen-Vereins, Herr Rittmeister a. D. Freiherr
von Erhardi und Herr Premierlieutenant der Linie a. D.
von Eamptz weigerten sich, auf eine Forderung des Dr. Ewers
auf Pistolen, sich mit ihm zu schiessen, weil sie ihn infolge
der im Psychologischen Verein ihm angeblich nachgewiesenen
Vorgänge der Mogelei unter Nichtberücksichtigung des von
ihm stets (unter der Bedingung einer jeden Mitsitzung unter
Ehrenwort!) nicht gehaltenen Ehrenwortes nicht mehr für
satisfaktionsfähig erachteten, wollten sich aber auch dann
nicht mit ihm schiessen, als der Ehrenrath des Landwehr-
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