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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Schwurgericht. 569
bezirks Düsseldorf den Dr. Ewers nach einer ihnen vermeintlich
nicht genügenden Voruntersuchung des Falles doch für
satisfaktionsfähig erklärt hatte, und es wurden die beiden
genannten Herren v. Erhardt und v> Kamptz infolge dessen
durch Urtheil des von Dr. Ewers angerufenen Ehrengerichtes,
weil sie sich mit ihm zu schlagen geweigert hatten, ihrer
militärischen Titel entkleidet bezw. verabschiedet
! Hierauf forderten v. Erhardt und Rhein die Herren
des Ehrenrathes wegen ihres Verhaltens in dieser Sache
zum Duell, das diese jedoch selbst als in ihrem Dienste
,.sakrosanct" ablehnten. Und nun wurde von Seiten des
Divisionskommandeurs gegen v. Erhardt und Premierlieutenant
a. D. Rhein wegen öffentlicher Beleidigung (in Düsseldorfer
Zeitungen) des Ehrenrathes des Landwehrbezirks
(dessen Gutachten ihnen nicht genügt hatte) Anklage bei
und von der Staatsanwaltschaft erhoben, welche die Sache
vor das Düsseldorfer Schwurgericht zog. Wer sich
über die ganze Vorgeschichte dieser Vorgänge eingehender
unterrichten will, findet dieselbe ausführlich in der soeben
erschienenen Broschüre: — „Die Düsseldorfer Ehrenhändel
." Heft 2. „Die Duellangelegenheit. Freiherr
v. Erhardt und F. v. Kamptz gegen Keferendar Dr. jur.
Ewers vor dem Düsseldorfer Ehrengericht." Nach akten-
mässigem Material besprochen von Mich. v. Beekerath
in Düsseldorf. (Stuttgart, Verlag von Robert Lutz, 1896.)*
50 S. gr. 8°. Preis 80 Pf. — (Heft 1 der „Düsseldorfer
Ehrenhändel": „Ein militärisches Vehmgericht" von Freiherrn
v. Kamptz und Premierlieutenant Rhein. [Verlag von
Rob. Lutz - Stuttgart] ist am 20. October auf Antrag der
Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht' zu Düsseldorf
beschlagnahmt worden.)
Und nun hat sich in den Tagen des 19. u 20. Octbr. er.
zu Düsseldorf ein Schwurgerichts-Prozess abgespielt, dessen
Ausgang man wenigstens nicht in dieser Weise für möglich
erachten sollte. Die eigentlichen Beleidigten und Ankläger
des Dr. Ewers wurden infolge der sich einmischenden Duellforderungen
und Ablehnungen nunmehr als Beleidiger erklärt
und verurtheilt. Dr. Ewers, der sich auch nach den
Erhebungen des Schwurgerichts als einen Mittheilnehmer
an den Seancen des Düsseldorfer Psychologischen Vereins
dokumentirte, in denen er nicht so handelte, wie er unter
seinem vorausgesetzten Ehrenwort und auch ohne dasselbe
eigentlich hätte handeln sollen, ging trotz seiner Forderungen
zum Duell ganz frei aus und wurde, obgleich ihm
im Schluss-Urtheil des Gerichtshofes: — „nach der
Richtung hin ein Vorwurf zu machen ist, dass er von
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